Hallo alle Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
ich habe am 28.07.2008 ein PA- Anlage in einem Wert von 3500€ bei der Firma Envirel in Köln per Internet gekauft.
Am 01.08.2009 versagte auf einmal eine PA-Box von den 6 Stück indem kein Ton mehr kommt, habe mich dann sofort mit der Firma in verbindung gesetzt wegen einer Reperatur. Darauf wurde mit gesagt das ich die box einsenden sollte und den Versand auch übernehmen müßte, dann sagte mann mir noch das keine Garantie bestehe weil die 12 Monate vergangen währen, worauf ich nach der normalen 24 Monate Garantie erkundigte nur der satz kam " Wir geben 12 Monate". Ich habe noch mal die AGB durchsucht wo nix über eine Garantiezeit steht. Ist das yetzt rechtens, oder was kann ich machen?
MFG
Wolfgang
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Garantie - Händlergarantie oder Gewährleistung?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Auch hier gibt es die weit verbreitete Verwechslung von Ansprüchen aus Garantie einerseits und gesetzlicher Gewährleistung andererseits. Dabei muss genau unterschieden werden.
"Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen." (Zitat)
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Auch den Zeitraum bestimmt nur der Garantiegeber selbst, er kann ebenso z. B. 8 Tage betragen, wie alternativ 5 Jahre, insbesondere wird oft (auch bei Markenprodukten) überhaupt keine Garantie gewährt.
Es kommt also jetzt darauf an, ob eine Garantie vereinbart war und wenn, wie lange? Das sollte in den Garantieunterlagen stehen, die man möglicherweise erhalten hat.
2 Jahre spielen allerdings eine Rolle bei der gesetzlichen Gewährleistung oder Sachmängelhaftung. Hier mehr, insbesondere noch einmal der Unterschied zur (freiwilligen) Garantie:
http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
Problem: Das ist keine Haltbarkeitsgarantie, sondern es kommt auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs an. Der Käufer hat grundsätzlich zu beweisen, dass ein auftretender Sachmangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Nur wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer kauft, besteht in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, es wird gesetzlich zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass ein Sachmangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Diese Vermutung kann der Händler widerlegen, hätte dann aber den vollen Beweis dafür anzutreten.
Die Anlage wurde im Juli 2008 gekauft, also vor über einem Jahr. Wenn man nun die Anlage als Verbraucher gekauft hätte, weil man hobbymäßig hier und da so etwas einsetzt, wäre die Frist zur Beweislastumkehr (6 Monate) abgelaufen.
Hat man die Anlage dagegen als Unternehmer oder Kleinunternehmer gekauft, weil man entsprechende Veranstaltungen (gewerblich) beschallt, könnte man sich nicht auf die Beweislastumkehr (§§ 474
, 476 BGB
) berufen, man hätte vom ersten Tag nach Kauf an zu beweisen, dass der Sachmangel schon bei Gefahrübergang bestanden hätte. Oft schwierig bis unmöglich.
Natürlich muss ein Händler nicht auf diesem Beweis bestehen, aber er kann. Das unterscheidet eben auch die Qualität eines Händlers im Servicebereich von anderen.
Würde also hier einmal versuchen, einen Anspruch aus Gewährleistung vorzutragen. Mal sehen, wie sich der Händler dazu äußert. Lehnt er ihn aus den dargelegten Gründen ab (besteht auf Beweis), sieht es schlecht aus.
Alternativ verbliebe nur, falls Händler und Hersteller nicht identisch sind, sich auf der Webseite des Herstellers umzusehen, um herauszufinden, ob nicht doch Aussagen über eine (evtl. längere) Garantie getroffen werden. Vielfach haben Qualitätsboxen eine Garantie von 3 bzw. sogar 5 Jahren. Das sollte unbedingt geprüft werden.
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Die Anlage habe ich als Verbraucher gekauft, und ich habe keine Garantiebestimmungen gefunden weder auf der Internetseite auf den AGB weder auf der Rechnung.Auf der Rechnung sind gar keine AGBs
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Dann frage doch einfach einmal nach, mir erscheint es eher so, dass der Händler selbst nicht weiß, wovon er hier spricht (12 Monate Garantie). Frage ihn explizit danach, wo du das in seinen AGB oder sonstwo finden kannst.
Jedenfalls steht das hier in den AGB:
7. Gewährleistung/Haftung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer Kaufmann hat er Erkennbare Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens nach zwei Arbeitstagen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Ist der Käufer Kaufmann hat er die gelieferte Ware zudem unverzüglich auf erkennbare Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden unverzüglich Envirel und dem Transportunternehmen mitzuteilen. Für Transportschäden übernimmt Envirel keine Haftung. Allerdings übernimmt Envirel die weitere Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistungen zukommen. Rücksendungen an Envirel sind zuvor abzusprechen und erfolgen auf Gefahr des Käufers frachtfrei an Envirel. Wird die Ware unfrei verschickt, kann Envirel die Annahme verweigern oder die verauslagten Gebühren berechnen. Reparaturen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden von Envirel gegen Berechnung durchgeführt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist gebührenpflichtig, auch wenn die Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll. Bei Rücksendungen von Waren, die keinen Fehler zeigen, werden ebenfalls die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt. Für Sach- und Vermögensschäden haftet Envirel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
http://www.envirel.de/shop_content.php?coID=3
M. E. deutet manches daraufhin, dass es keinerlei Garantie für diese Produkte gibt. Muss es ja auch nicht. Sagte bereits, dass es eine freiwillige Verpflichtung ist, kein MUSS.
Wenn es aber keine gibt, braucht der Händler auch nicht darauf einzugehen. Die Aufklärungspflicht beschränkt sich m. E. darauf, auf die von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Bestimmungen hinzuweisen. Es liegt nicht im Aufgabenbereich eines Unternehmers, den Verbraucher über den genauen Inhalt gesetzlicher Gewährleistungs- und Garantiebedingungen aufzuklären.
Auf die Gewährleistungspflichten wurden hingewiesen:
"Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften"
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-- Editiert am 18.08.2009 22:01
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