Garantie MP3 Player

9. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)
Garantie MP3 Player

Hallo zusammen,

ich habe einen MP3 Player, der vor anderthalb Jahren 120,- gekostet hat. Jetzt ist er defekt und ich weiß nicht, ob da noch Garantie greift. Hat man denn 2 Jahre Mindestgarantie? (Rechnung hab ich noch, steht aber leider nichts drauf.)
Falls ich noch Garantie habe, was kann ich von dem Elektronikmarkt verlangen? Geld zurück (;-), Reparatur, Ersatz?? Für Tipps wäre ich dankbar!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung seitens des Verkäufers. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Garantie haben Sie nicht. Das verwechseln Sie mit der Gewährleistung. Wie die Garantie genau ausgestaltet ist, entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen. Sprechen Sie mit dem Verkäufer wo Sie diese finden (z.B. in den AGB oder einem seperaten Garantievertrag usw.).


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, das hilft mir schonmal. Nach den AGBs von Mediamarkt steht eine solche Gewährleistung zu. Was kann ich von denen erwarten - wird mir das Gerät repariert?

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#3
 Von 
jamest
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)

ja, aber nur, wenn sie beweisen können, dass der fehler bereits beim kauf des players vorlag, denn nach 6 monaten nach kauf muss nicht mehr der verkäufer beweisen, dass das gerät bei kauf in ordnung war, sondern der käufer, also sie. vielleicht ist der elektromarkt kulant und bessert das gerät auch so nach.

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

(1) Erkundigen Sie sich nach den Garantiebedingungen bei dem Verkäufer. Wenn das Gerät nach dem bereits verstrichenen Zeitraum noch in den Garantiezeitraum fällt, können Sie diese in Anspruch nehmen.

(2) Wie bereits zutreffend gesagt müssen Sie beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache bestanden hat, wenn Sie einen Gewährleistungsanspruch geltend machen wollen.

Beachten Sie, dass Gewährleistung nicht gleich Garantie ist.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#5
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Das klingt so, als würde aus der Sache nichts werden. Der Mangel hat sich erst später eingestellt. Der Kontakt zu den Kopfhörer ist instabil und es liegt nicht an den Kopfhörern. Dafür steht dann wohl keine Gewährleistung...

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Eben deshalb ist es an Ihnen zu prüfen, ob auf dem Gerät noch eine Garantie läuft.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Bei dem Markt liegt noch mein mobiles Navi, das habe ich Anfang Dezember 2005 zurückgegeben, 3 Wochen nach dem Kauf, liegt heute noch dort und die kommen nicht klar wg. Garantie und Co.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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