Garantie - Reparatur oder Geld zurück ?

10. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
thomas1970555
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie - Reparatur oder Geld zurück ?

Ich habe ein Elektrogerät gekauft, das stark reduziert war. Der Händler gibt 3 Jahre Garantie auf das Gerät. Nach einigen Monaten war das Gerät defekt und ich habe es zurück gebracht und wollte es repariert bzw. ausgetauscht haben. Der Händler lehnte jedoch eine Reparatur ab und wollte mir nur den Kaufpreis erstatten. Zu diesem Preis bekomme ich das Gerät jedoch nie wieder... Der Händler vertrat die Meinung, es läge in seinem Ermessen, ob er das Geld auszahlt oder repariert. Kann ich auf einer Reparatur bzw Austausch bestehen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Der Händler gibt 3 Jahre Garantie auf das Gerät.*

Bist du dir sicher, daß es der Händler war und nicht der Hersteller? Es wäre höchst ungewöhnlich, wenn ein Händler eine Garantie, noch dazu eine so lange geben würde.

*Kann ich auf einer Reparatur bzw Austausch bestehen ?*

Im Regelfall ja:

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Hier ist (wieder einmal) zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung:

Gewährleistung steht Ihnen gegen den Verkäufer (also wahrscheinlich den Händler) zu. Innerhalb von 6 Monaten nach Kauf ist dieses wahrscheinlich der für Sie geeignetste Weg einer Reparatur.

Garantie gibt es -wie bereits von normi dargestellt wurde- meist vom Hersteller. Die Garantie richtet sich nach den frei vom Hersteller festzulegenden Garantiebedingungen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
thomas1970555
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich ausdrücklich um eine dreijährige Garantie des Händlers, keine gestzliche Gewährleistung oder Herstellergarantie. Der Händler gibt diese Garantie auf alle Elektrogeräte.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Okay, wenn das so ist: Was steht in den Garantiebedingungen zu dem bei Ihnen eingetretenen Mangel? Was steht da zur Art des Garantieanspruchs? Reparatur oder Rückgabe?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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