Garantie Reparatur verweigert / HTC Arvato

10. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
brezelds
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Garantie Reparatur verweigert / HTC Arvato

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir schonmal eine erste rechtliche Einschätzung liefern. Es geht um folgendes:

Ich besitze ein ca. 2 Monate altes HTC One. Das Gerät wurde von mir bei Ebay von Privat gekauft. Der Vorbesitzer hat das Gerät bei Mediamarkt erworben.
Das Gerät wurde von mir gerootet, dementsprechend der Bootloader "unlocked". Geschehen über die offizielle Webseite von HTCdev.com. Der einzige Hinweis zum Verlust der Garantie lautet auf der Seite "It is our responsibility to caution you that not all claims resulting or caused by or from the unlocking of the bootloader may be covered under warranty" Was für mich frei übersetzt bedeutet, dass durch das Entsperren Schäden entstehen können (Totalausfall, CPU übertaktet etc) die eventuell nicht von der Garantie abgedeckt werden (finde ich soweit auch absolut i.O.). HTC meint damit aber wohl: Egal was mit deinem Gerät passiert, selbst wenn die Knöpfe abfallen, es ist jetzt DEINE Schuld.

Denn: Seit knapp 3-4 Wochen knackt der OBERE! Lautsprecher , gibt also keine Töne mehr von sich. Gerät wurde daraufhin zu Arvato (Servicepartner HTC) geschickt (mit deutlicher Fehlerbeschreibung).

Das Gerät kam nach 2 Wochen auf Garantie "repariert" wieder mit dem Vermerk: UNTERER! Lautsprecher getauscht...Testanruf...alles bestens. !"Überraschenderweise" brachte der Austausch des falschen und intakten Lautsprechers aber keine Besserung, also schickte ich das HTC nach Rücksprache mit Arvato direkt wieder zurück.

Nun bekomme ich heute von Arvato mitgeteilt, dass ich für die Reparatur des Lautsprechers 190 € ! bezahlen muss, da ein Custom Rom installiert ist.

HTC beruft sich darauf, dass durch den oben genannten Satz angekündigt wird, dass das Gerät sämtliche Garantien und Gewährleistungen verliert.

Im Netz habe ich jetzt diverse Artikel von Magazinen gefunden, die aussagen, dass die gesetzliche Gewährleistung durch so einen "Satz" eben nicht beeinflusst werden kann.

Daraufhin habe ich Mediamarkt angeschrieben, die aber ebenfalls behaupten, dass die Gewährleistung nicht greift, da ich ja praktisch keine Garantie mehr habe. Auch auf meine Frage, ob der Händler denn nicht in den ersten 6 Monaten nachweisen müsste, dass der Defekt vom Kunden verursacht wurde, verwies man mich auf den bescheinigten Garantieverlust von Arvato.

Also behaupten HTC, Mediamarkt und Arvato, dass allein durch die Installation der Custom Software ich die Schuld an sämtlichen Defekten trage die am Gerät entstehen ohne dies auch nur annähernd zu beweisen. Zudem finde ich die "Warnung" weist nicht explizit darauf hin, dass jegliche Garantie verloren geht.

Alles in allem finde ich den ganzen Vorgang mehr als ärgerlich. Wo kommen wir denn da hin, wenn ich die Garantie auf mein Notebook verliere, nur weil ich von XP auf Windows 7 wechsel.

Für jeden gut gemeinten Ratschlag schon mal vielen Dank!

Gruß

-- Editiert brezelds am 10.07.2013 19:18

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
brezelds
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo RK, danke für die Antwort.

Also laut Garantiebestimmungen von HTC sind lediglich ausgeschlossen:

quote:<hr size=1 noshade>DIESE BESCHRÄNKTEGARANTIEGILT INFOLGENDENFÄLLENNICHT:
a) Die Seriennummer des Produkts, derDatencode des Zubehörs,
die IMEI-Nummer, das Wasserzeichen oder dasGarantiesiegel
wurde entfernt, gelöscht, unkenntlich gemacht, geändert oder
ist unleserlich; oder
b) Das Produkt hatsich aufgrund von normalemVerschleiß
verschlechtert; oder
c) Das Produktwurde nicht gemäß denAnweisungen in der
Bedienungsanleitungbenutzt; eswurde grobbehandelt; es
wurde Feuchtigkeit,Nässe oder extremen Temperaturen und
anderenUmweltbedingungen oderschnellem Wechseln
dieser Bedingugnen ausgesetzt; es kommt zu Rostbildung
oderOxidation; eswurden unzulässigeÄnderungen oder
Verbindungen vorgenommen; das Produktwurde ohne
Erlaubnis geöffnet oderrepariert; Reparaturenwurden unter
Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile durchgeführt; es
wurde durchUnfälle,Naturgewalten oder andereAktionen
beschädigt, die nicht vonHTCkontrolliertwerden können
(einschließlich aber nichtbeschränkt auf Fehlerin für den
Verbrauchbestimmten Teilen), essei denn, der Schaden kann
direkt auf Fehlerin Material oder Verarbeitung zurückgeführt
werden.Diese BeschränkteGarantie deckt keinephysischen
Schäden derOberfläche des Produkts ab, einschließlich aber
nichtbeschränkt auf Risse oder Kratzer auf dem LCD-Display
oder dem Kameraobjektiv; oder
d) Die Fehler können darauf zurückgeführtwerden, dass derAkku
kurzgeschlossenwurde; die Siegel desAkkugehäuses oder der <hr size=1 noshade>


und hier der Hinweistext zum entsperren laut HTC: http://www.htcdev.com/bootloader/

Original Wortlaut Mediamarkt:
quote:<hr size=1 noshade>vielen Dank für Ihre Nachricht.

die von Ihnen, erhobenen Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung müssen wir zurückweisen. Nach dem Befund der
Vertragswerkstatt des Herstellers setzen Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung voraus, dass bereits zum Zeitpunkt
des Gefahrübergangs ein Mangel vorlag. Davon ist im vorliegenden Fall nicht auszugehen, da bei der Überprüfung des Gerätes
eindeutig ein Eingriff auf die Betriebssoftware aufgrund unsachgemäßer Fremdeinwirkung, bzw. Bedienung von außen festgestellt wurde.

Das Gegenteil und somit die Anfänglichkeit des Mangels wäre von Ihnen nachzuweisen. Daran ändert auch die Beweislastumkehr des § 476 BGB nichts.
Die Vorschrift ist im vorliegenden Fall nicht anwendbar. Gemäß dem zweiten Halbsatz der Regelung greift die gesetzliche Vermutung dann nicht,
wenn diese mit der Art des vorliegenden Mangels unvereinbar ist. Genau das ist hier der Fall, wie oben bereits erläutert wurde. <hr size=1 noshade>




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
brezelds
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn mir Arvato nachweisen könnte, dass der Defekt durch die Software entstanden ist, würde ich dies natürlich akzeptieren. Meines Erachtens haben die aber nur gesehen das einer andere Software installiert wurde und damit war für die Ding klar. Schaut man sich im Netz um, findet man aber genug "gesperrte" HTC One mit einem ebenfalls "knackenden" Lautsprecher.

Anzumerken ist auch, dass die "Fremdsoftware" von tausenden Usern genutzt wird und bei keinem dieses Problem aufgetreten ist (laut Forum).
Gruß

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-- Editiert brezelds am 10.07.2013 20:48

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Nun, dann erfüllt man doch den Wunsch und spielt einfach die original Software wieder auf.

Funktioniert der Lautsprecher dann immer noch nicht, ist Schluss mit den Ausreden.



Fraglich wäre auch, ob man nicht noch auf das ausführen der ersten Reparatur bestehen könnte, bei dieser wurde ja noch nicht bemängelt das eine "falsche" Software aufgespielt wäre.
Die Erfüllung dieses Vertrages steht ja immerhin noch aus ...



quote:
Wo kommen wir denn da hin, wenn ich die Garantie auf mein Notebook verliere, nur weil ich von XP auf Windows 7 wechsel.

Durchaus realistisch.
Wenn Windows 7 nicht mit der Elektronik zurecht kommt, kann man natürlich eine Garantieleistung verweigern.
Da muss der Kunde dann selbst weiter basteln bis es läuft.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Hier sollte Garantie u. Gewährleistung nicht in einen Topf geworfen werden!

Gewährleistung bedeutet das die Sache beim Gefahrenübergang, hier der Kauf durch Person X bei Media***kt, frei von Mägneln ist - Gewährleistung bedeutet nicht das die Sache in der Gewährleistungszeit keinen defekt haben darf!

Garantie ist eine freiwillige Angelegenheit u. der Garantiegeber ist relativ frei in der Gestaltung der Garantiebedingungen.


Sofern das Handy bei einer "Vertragswerkstatt" repariert wurde, könnte ich mir sehr gut vorstellen das diese in die Handyhistorie bzw. Herstellerdatenbank eingetragen hat das das Gerät mit der IMEI "22324252563eghwrhq42z335" am xx.xx.xxxx eingeschickt wurde u. der Lautsprecher X getauscht wurde.
Das das Gerät mit der IMEI "22324252563eghwrhq42z335" am am xx.xy.xxxx erneut eingeschickt wurde u. ein gecracktes Betriebssystem installiert ist...

folglich wird die "Vertragswerkstatt" das Gerät beim erneuten einsenden ganz klar wieder zurückweisen!

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
es wurden unzulässige Änderungen oder
Verbindungen vorgenommen


Glückwunsch!

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""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
brezelds
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
quote:
es wurden unzulässige Änderungen oder
Verbindungen vorgenommen
Glückwunsch!


"unzulässige Änderung" ist aber eine extrem dehnbare Aussage. Wo fängt denn sowas an? Ist der Betrieb des Gerätes in einer Silikonhülle schon eine Änderung? Ein Aufkleber auf der Rückseite?

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass HTC das aufspielen von Fremdsoftware offiziell keinesfalls verbietet, eher unterstützt. Es wird nur darauf hingewiesen, dass es durch zu Beschädigungen kommen KANN. siehe offizielle HTC Seite http://www.htcdev.com/devcenter (Anleitung zum entsperren, flashen etc.)

In der Realität wird aber kein Zusammenhang zwischen Software und Defekt bewiesen, sondern prinzipiell vorausgesetzt.

Davon abgesehen, muss ich aber sagen, dass Mediamarkt aktuell zumindest sehr engagiert versucht, mein Problem zu verstehen und zu lösen.


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
brezelds
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Nun, dann erfüllt man doch den Wunsch und spielt einfach die original Software wieder auf.
Funktioniert der Lautsprecher dann immer noch nicht, ist Schluss mit den Ausreden.

Fraglich wäre auch, ob man nicht noch auf das ausführen der ersten Reparatur bestehen könnte, bei dieser wurde ja noch nicht bemängelt das eine "falsche" Software aufgespielt wäre.
Die Erfüllung dieses Vertrages steht ja immerhin noch aus ...



Den Gedanken hatte ich auch. Aber da es HTC eher um die reine Möglichkeit besteht, dass Fremdsoftware installiert war (aufgrund des entsperrten Bootloaders) mache ich mir da keine großen Hoffnungen.
Ich vermute sogar das die 1. "Reparatur" einen großen Anteil daran hat, das Arvato die 2. Reparatur jetzt verweigert. Ich gehe nämlich davon aus, dass der 1 Vorgang trotzdem bei HTC als Garantiereparatur abgerechnet wurde.

Gruß

Und besten Dank für die bisherigen Meinungen ;)

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