Garantie Spülmaschine - muss eingeschickt werden

1. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.06.2020 15:36:18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie Spülmaschine - muss eingeschickt werden

Hallo, allen ein frohes Neues

Spülmaschine gekauft im Dezember 2018 bei A.....on. Garantie besteht noch, nun defekt.

Hersteller verlangt Einsendung zur Reparatur. Es handelt sich um ein Einbaugerät.

Ist es rechtens das ich jetzt das Teil ausbauen, raustragen, verpacken und schließlich mit einem Transportunternehmen zurücksenden muss, damit eine Reparatur vorgenommen werden kann? Alles auf meine Kosten?

Probleme nach Kauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Totsi):
Ist es rechtens

Da wir die Garantiebedingungen nicht kennen, können wir das nicht beurteilen.

Aber Garantiebedingungen können - anders als die gesetzliche Sachmängelhaftung - recht frei vereinbart werden und sind kaum reguliert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 895x hilfreich)

Zitat (von Totsi):
st es rechtens das ich jetzt das Teil ausbauen, raustragen, verpacken und schließlich mit einem Transportunternehmen zurücksenden muss, damit eine Reparatur vorgenommen werden kann? Alles auf meine Kosten?



Wie sollen wir wissen, was du mit deinem Vertragspartner vereinbart hast ?

Du solltest in deinen Unterlagen nachlesen, was ihr vertraglich vereinbart habt.


Zitat (von Totsi):
Hersteller verlangt Einsendung zur Reparatur.



Und das hast du (wörtlich) schriftlich? Würde mich wundern!


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
guest-12306.06.2020 15:36:18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist Gewährleistung. Das Gerät ist ein Jahr alt. Gekauft bei Amazon, verschickt durch den Händler. Von dem kam auch die Rechnung.

Auf der Internet Seite des Herstellers steht eindeutig, Gerät muss eingesendet werden zur Reparatur, Reparatur wird im Rahmen der Gewährleistung gemacht.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3096x hilfreich)

Zitat:
Ist die Ware sper­rig oder leicht zer­brech­lich und deswegen nur mit einigem Aufwand wieder zu verpacken und zu trans­portieren, muss der Verkäufer sich um die Abholung der Ware beim Kunden kümmern. Unhand­liche Gegen­stände wie ein Party­zelt, eine Wasch­maschine oder eine Spül­maschine muss der Händler demnach abholen. Oder er schickt einen Reparatur­dienst zum Verbraucher, der das defekte Gerät in dessen Wohnung repariert.


https://www.test.de/FAQ-Kaufrecht-Umtausch-Reklamation-4942653-0/

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3096x hilfreich)

Bei Gewährleistung :

Zitat:
Ist die Ware sper­rig oder leicht zer­brech­lich und deswegen nur mit einigem Aufwand wieder zu verpacken und zu trans­portieren, muss der Verkäufer sich um die Abholung der Ware beim Kunden kümmern. Unhand­liche Gegen­stände wie ein Party­zelt, eine Wasch­maschine oder eine Spül­maschine muss der Händler demnach abholen. Oder er schickt einen Reparatur­dienst zum Verbraucher, der das defekte Gerät in dessen Wohnung repariert.


https://www.test.de/FAQ-Kaufrecht-Umtausch-Reklamation-4942653-0/

Bei Garantie hängt es davon ab, was in den Garantiebedingungen steht... Aber das schreiben Sie ja nicht...

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.06.2020 15:36:18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lucca987
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Totsi):
Auf der Internet Seite des Herstellers steht eindeutig, Gerät muss eingesendet werden zur Reparatur, Reparatur wird im Rahmen der Gewährleistung gemacht.


Weder Amazon noch der Hersteller ist dein Vertragspartner.
Dein Vertragspartner ist der Händler der dir die Rechnung mit AGB incl. Widerrufsbelehrung geschickt hat. Dieser Händler verkauft sicherlich über die Amazon-Händlerplattform Marketplace.
Die Spülmaschine muss nicht zurückgeschickt werden.
Was die Pflichten des Händlers sind, dazu wurde dir ein Link von fb367463-2 schon eingestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Totsi):
Auf der Internet Seite des Herstellers steht eindeutig,

Der hat aber nichts mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu tun. Was der Hersteller macht ist freiwillig.

Will man gesetzliche Sachmängelhaftung, wendet man sich an den Vertragspartner. Sollte aber damit rechnen, das man nachweisen muss, dass ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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