Guten Tag,
Ich will mich im Computerbereich als Zwischenhaendler selbststaendig machen, d.h. neue Computerteile kaufen und daraus komplett PC's zusammenbauen. Wie läuft das dann mit der Garantie? Faengt dann die vom Hersteller gegebene Garantie an dem Tag an, an dem ich die Ware aus der Verpackung nehme und einbaue ? Und ueber wen läuft die Garantie, wendet sich der Kunde an mich oder dann an den Hersteller?
Und noch eine Frage, was schlagen sie mir vor um mich rechtlich gegen Haftungsansprüche abzusichern.
Vielen Dank. Mit freundlichen Gruessen Moksha
-- Editiert von Moksha am 25.10.2004 13:00:10
-- Editiert von Moksha am 25.10.2004 13:01:06
Garantie-Verantwortlich: Haendler oder Zwischenhaendler
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Vielleicht sollten Sie erstmal ein Geschäftsgründer-Seminar der örtlichen IHK oä besuchen. IdR wird Ihnen dann sicher auch
1. der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erläutert und
2. erklärt, dass Sie sich als gewerblicher Verkäufer gegen die (berechtigten) Mängelgewährleistungsansprüche Ihrer Kunden nicht "absichern" können.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Danke der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist nun klar. Trotzdem bleibt die Frage: Wann beginnt die Garantie der Hersteller? Ab Kaufdatum des Endkunden?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ab dem Datum, an dem Du die Ware von Deinem Großhändler kaufst, beginnt Dei Anspruch gegen den Großhändler.
Viele Hersteller wickeln nur die Garantiefälle ab, bei denen der Händler direkt Ware bezogen hat. Ansonsten verweisen sie auf den Großhändler. Wenn es den nicht mehr gibt - Pech gahabt.
Siehe hier:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/
Unter "Welche Erleichterungen gibt es für Letztverkäufer?" findest Du die Antwort!!
Übrigens die Antworten von Mahnmann und Bob.Vila sind ja unheimlich hilfreich *Ironie*. Wünsche Euch beiden nur dass Ihr auf Eure Threads ähnlich qualifizierte Beiträge bekommt!! :-(
-- Editiert von gerod1 am 27.10.2004 07:57:19
"Übrigens die Antworten von Mahnmann und Bob.Vila sind ja unheimlich hilfreich *Ironie*. Wünsche Euch beiden nur dass Ihr auf Eure Threads ähnlich qualifizierte Beiträge bekommt!! :-("
Worum es mir bei meiner Antwort nur ging, ist folgendes: Wie kann man denn ernsthaft in Erwägung ziehen, sich als Händler selbständig zu machen, ohne sich zumindest über ganz grundlegende rechtliche Folgen dieser Selbständigkeit fachkundig zu informieren? Und das ein solches Forum - in dem die meisten Nutzer über keine oder nur rudimentäre juristische Kenntnisse verfügen - kaum geeignet ist, VERBINDLICHE Antworten zu geben, dürfte ja wohl einleuchten... Dazu verweise ich auch auf den untenstehenden Hinweis von 123recht.net!
Daher mein (ernstgemeinter) Hinweis, sich doch bei der örtlichen IHK nach entsprechenden Seminaren zu erkundigen.
Wenn Sie PC Systeme montieren und verkaufen, sind Sie für 2 JAHRE der Ansprechpartner für Ihre Kunden. Das heisst Austausch über Sie,Prüfung der Ware von Ihnen etc. - Selbstverständlich beginnt die Gewährleistung die Ihnen Ihr Lieferant zugestehen muß mit dem Kaufdatum,also Ihrem.
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"kampf den borg"
"Übrigens die Antworten von Mahnmann und Bob.Vila sind ja unheimlich hilfreich *Ironie*. Wünsche Euch beiden nur dass Ihr auf Eure Threads ähnlich qualifizierte Beiträge bekommt!! :-("
Mein Post bezog sich auf die gängige Praxis der Garantieabwicklung mit Großhändlern und Lieferanten und ist der eigenen Erfahrung entnommen. Ich rate von einer Selbständigkeit in diesem Bereich ab. Aber es muss jeder selbst wissen.
Und jetzt?
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