Hallo,ich habe mir vor 6 monaten einen laptop bei Saturn gekauft.Vor drei Wochen ging an dem Laptop nur noch das hoch fahren bis zum Windosbild.Ich habe den Laptop dan nach Saturn gebracht und auf Garantie eine Überprüfung gewünscht, Saturn hat den Laptop dan eingeschikt.Nach zwei Wochen habe ich dan die Nachricht bekommen das der Laptop einen Wasserschaden haben soll und die Garantie dafür nicht wirksam sei.Die Reparatur würde den Kaufpreis bei weiten Übersteigen.Habe den Laptop dan zurück gefordert und musste dan 75 Euro dafür bezahlen.Einen Wasserschaden kan ich mit nun gar nicht ERklähren und Habe den Laptop einen Bekanten zur Überprüfung gegeben. Dieser kennt sich mit Computer aus. Er hat den Laptop dan neu Installiert und jetzt laüft er wieder nichts mehr von einem Wasserschaden.Ich will auf jeden Fall zu Saturn gehen und eine Stellungsnahme zu dem Vorgang haben und zumindest die 75 Euro wieder haben.Wie soll ich mich am besten Verhalten hatt jemand sowas auch schon mal gehabt. Vielen Dank für ANtworten und Tips
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"vielen dank für ihre antworten"
Garantie - Wasserschaden Laptop
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Man muss unterscheiden zwischen gesetzlicher Sachmängelhaftung = Gewährleistung 24 Monate und Garantie des Herstellers. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung (Händler) besteht in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Vermutung dahingehend, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Nur daraus kann man die entsprechenden Rechte geltend machen - Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) - bei Scheitern sogar Rücktritt vom Vertrag.
Ganz anders sieht es mit der Garantie aus. Es ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, für was der garantiert und unter welcher Voraussetzung, steht in der Garantie selbst. In der Regel kommt hier nur eine Reparatur in Frage, nur wenn der Hersteller nicht mehr reparieren kann, könnte ein Austausch des Gerätes stattfinden.
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Aus diesem Grund ist immer zu empfehlen, in den ersten 6 Monaten nur die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Denke mal, dass es hier auch so gemeint war. Man aht das Gerät zum Händler gebracht. Wenn man nämlich die Garantie in Anspruch nehmen wollte, wird das Gerät an die in der Garantie des Herstellers genannte Service-Adresse eingeschickt. Das kann sinnvoll sein, wenn z. B. die 6-Monatsfrist der Beweislastumkehr bei der Gewährleistung verstrichen ist und der Händler sich darauf beruft.
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Jetzt hat Saturn das Gerät eingeschickt und es wurde eine (anscheinend) falsche Beurteilung des Herstellers über den Mangel des Gerätes abgegeben (Wasserschaden). So etwas scheint es des Öfteren zu geben, über die Gründe kann nur spekuliert werden. Hier scheint eher ein Softwarefehler die Ursache gewesen zu sein, in anderen Fällen war es ein defektes Netzteil und keiner hat es gemerkt.
Der Verkäufer hat kein Recht, die Gebühr für die Überprüfung einzubehalten.
Einerseits kann man einen Händler verstehen, wenn er Überprüfungen berechnet bei unberechtigten Reklamationen, insbesondere wenn es sich herausstellt, dass es nur ein Bedienungsfehler war oder eine andere Bagatelle, die der Kunde bei einiger Aufmerksamkeit selbst hätte erkennen können. Solche Überprüfungen verursachen Kosten, die der Händler weitergeben möchte.
Andererseits soll der Käufer unter keinen Umständen von berechtigten Reklamationen abgehalten werden, insbesondere da diese Rechte ihm gesetzlich zustehen.
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"Diese Rechtsprechung hat im Übrigen nicht zur Folge, dass Käufer bei der Geltendmachung von Mängeln vorsichtig sein müssen, da sie ja Gefahr laufen könnten, die Beseitigungskosten selber zu tragen. Dies spricht der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung ausdrücklich an. Es heißt in der Entscheidung "Eine solche Verpflichtung hat entgegen der Auffassung der Revision nicht zur Folge, dass Käufer ihr Recht, Mängelbeseitigung zu verlangen, so vorsichtig ausüben müssten, dass ihre Mängelrechte dadurch entwertet wurden. Der Käufer braucht nicht vorher abzuklären und festzustellen, ob die von ihm beanstandete Erscheinen Symptom eines Sachmangels ist. Er muss lediglich im Rahmen seiner Möglichkeit sorgfältig prüfen, ob sie auf eine Ursache zurückzuführen ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Verkäufers zuzuordnen ist. Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne Schadenersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt." (Zitat)
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/263485/index2.html
Bitte den ganzen Artikel lesen!
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Zugrunde liegt ein Urteil des BGH vom Anfang des Jahres.
BGH vom 23.01.2008, Az: 8 ZR 246/06
http://209.85.129.132/search?q=cache:A_A_V82TfxwJ:medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_225.pdf+23.01.2008,+Az:+8+ZR+246/06&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&client=firefox-a
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Habe Teile meines eigenen Beitrages aus diesem Thread hier übernommen:
http://www.123recht.net/PC-gekauft---Mangel-festgestellt---reklamiert__f134603.html
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Also hin zu Saturn, sich nicht abwimmeln lassen, notfalls den Geschäftsführer verlangen, die Sache darlegen, die Überprüfungskosten zurückverlangen, insbesondere ist es wichtig darzulegen, dass gerade kein Wasserschaden vorhanden war, da beim (möglichen) nächsten Schaden Saturn sich darauf berufen könnte und die Reparatur schon aus diesem Grunde ablehnt.
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Interessant in diesem Zusammenhang ist auch noch ein Urteil des BGH aus jüngster Zeit:
"Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Käufer eines gebrauchten Pkw Rückerstattung eines ihm vom Verkäufer in Rechnung gestellten Reparaturkostenbetrages für die Behebung eines Getriebeschadens verlangen kann, wenn er nach Begleichung der Rechnung zu der Erkenntnis gelangt, dass der Verkäufer gewährleistungsrechtlich zur kostenlosen Beseitigung des Getriebeschadens verpflichtet war.
BGH: Autoverkäufer muss gezahlten Betrag nach Bereicherungsrecht an den Käufer zurückgeben
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beklagte dem Kläger den auf die Reparaturkostenrechnung gezahlten Betrag nach Bereicherungsrecht zurückzuzahlen hat, weil die Beklagte für den eingetretenen Getriebeschaden zur Gewährleistung verpflichtet gewesen ist und deshalb die Kosten der Mangelbeseitigung zu tragen hat." (Zitat)
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6967.htm
Das bedeutet hier, auch wenn eine kostenpflichtige Reparatur des Herstellers erfolgt wäre, hätte Saturn dafür aufkommen müssen, wenn es doch eine Sache der Gewährleistung gewesen wäre...
War bei Saturn habe die Lapiedare Antwort bekommen das es sehr wohl ein Wasserschaden gewessen sein kan und das ich Froh sein soll das der Laptop jetzt wieder geht auch die 75 euro bekomme ich nicht zurück. Habe mit einem Anwalt gedroht die Antwort von Saturn war könnte ich ja ruhig machen.
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"vielen dank für ihre antworten"
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> Er hat den Laptop dan neu Installiert und jetzt laüft er wieder
Das heißt ja nicht, daß nicht doch ein Wasserschaden vorliegen kann.
Dumm gesagt, wenn die Diagnose "mit dem Hammer draufgeschlagen" ist, wird der Hersteller/Verkäufer auch eine Garantie/Gewährleistung verweigern. Wenn sich dann hinterher rausstellt, daß das Gerät trotzdem noch läuft, gut für den Nutzer, aber deswegen hat der Hersteller/VK ja nichts falsch gemacht.
Außerdem: wenn offenbar eine verbastelte Installation am Nichtfunktionieren schuld war, wieso sollte dann der VK das Gerät kostenlos diagnostizieren müssen, wenn gar kein Gewährleistungsfall vorlag?
> Dumm gesagt, wenn die Diagnose "mit dem Hammer draufgeschlagen" ist, wird der Hersteller/Verkäufer auch eine Garantie/Gewährleistung verweigern. Wenn sich dann hinterher rausstellt, daß das Gerät trotzdem noch läuft, gut für den Nutzer, aber deswegen hat der Hersteller/VK ja nichts falsch gemacht.
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Das wäre aber ein Fall, der eindeutig zu sein scheint und von keiner Garantie abgedeckt würde.
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> Außerdem: wenn offenbar eine verbastelte Installation am Nichtfunktionieren schuld war, wieso sollte dann der VK das Gerät kostenlos diagnostizieren müssen, wenn gar kein Gewährleistungsfall vorlag?
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Das ist eben die Frage. Ob Wasserschaden oder "verbastelte Installation", wobei hier nur der Wasserschaden behauptet wurde, es handelt sich erst einmal NUR um die Behauptung einer Partei. Ob dieser festgestellte Wasserschaden überhaupt vorliegt, steht zur Zeit noch in den Sternen.
Und genau da liegt das Problem. Einerseits haben wir kundenfreundliche Regelungen (Widerrufsrecht - Gewährleistung), die aber in der Praxis von einem immer größer werdenden Teil der Händler unterlaufen wird.
Das beginnt beim totalen Ignorieren jeglicher Reklamation, bei dooyoo. de und idealo. de kann man in den Händlerbewertungen dies sehr schön nachvollziehen. Da laufen die Kunden teilweise gegen Gummiwände.
In anderen Fällen werden aufgerissene Verpackungen mit bis zu 90% des Warenwertes berechnet, ebenso 2 Krätzerchen, vielfach ist der Kunde "alles" schuld.
Und das oft bei Waren aus dem Reich der Mitte, wo in vielen Fällen Qualitätskontrolle ein Fremdwort zu sein scheint, die findet beim Kunden statt.
Selbst bei scheinbar renommierten Unternehmen wird nach der Methode vorgegangen, erst einmal auszutesten, wie weit man den Kunden von seinen Rechten fernhalten kann. Erst wenn man den Eindruck hat, dass der einigermaßen informiert ist, wird (stückchenweise) nachgegeben. Es wird dann gerne von Kulanz gesprochen, wo es um gesetzliche Rechte des Kunden geht.
Und so erledigen sich viele Probleme von selbst. Der Käufer hat die Wahl, dieses Verhalten zu schlucken oder zu klagen. Und dabei fahren die Händler bestens.
Auch hier gab es auf eine Reklamation die lapidare Antwort "Wasserschaden", ohne irgendeinen Nachweis oder nachvollziehbarer Glaubhaftmachung. Der Kunde zumindest weiß von einem Wasserschaden nichts.
Wie es wirklich ist, kann man als Außenstehender natürlich nicht beurteilen, aber für einen unseriösen Händler gibt es zwangsläufig eine Menge Möglichkeiten der Manipulation, da wird auch teilweise aktiv "nachgeholfen", um einen vom Kunden verursachten Schaden vermuten zu können, Beispiele gibt es genug.
Insgesamt ist das Klima seit der Schuldrechtsreform 2002 rauer geworden.
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