Garantie bei KfZ-Kauf

23. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bimbel
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Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)
Garantie bei KfZ-Kauf

Hallo,

Ein Mann kauft im November bei einem Autohäöndler ein gebrauchtes Cabrio (50000 km) und schließt dabei einen Garantievertrag ab.

Nun ist jedes Mal bei starkem Regen der Fahrersitz nass. Hierbei ist zu erkennen, dass das Wasser seitlich an einer Dichtung zwischen Fenster und Dach reintropft. Der Dichtung selbst sieht man allerdings keine Mängel an.
Jetzt im Februar reklamiert der Käufer dieses. Das KFZ stand beim Käufer meist in der Garage, sodass dieser Mangel - auch aufgrund des bisherigen Wetters mit wenig Regen und eher Schnee- erst jetzt bemerkt wurde.
Das Autohaus vereinbart einen Termin zu genaueren Sichtung und informiert den Käufer, dass es sich um eine externe Garantieversicherung handle. Es müsse erst abgeklärt werden, ob darauf überhaupt ein Garantieanspruch besteht.

Ist es nicht so, dass hier ein KfZ mit Mangel verkauft wurde und das Autohaus selbst haften muss?
Bis jetzt ging alles sehr höflich und seriös zu. Die Sichtung steht noch aus. Ich möchte jedoch im Falle einer Garantieabsage wissen was ich tun kann.

Gruss
Bimbel

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10 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

Auch ein Fall von Gewährleistung, unabhängig von der Garantie. Innerhalb der ersten 6 Monate besteht zu Gunsten des Verbrauchers die Vermutung, dass der Sachmangel schon bei Übergabe vorhanden war.


§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

(2) Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Abs. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden
*****
§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
******

Hier führte Feuchtigkeit im Innenraum eines PKW zum Rücktritt vom Vertrag:

BGH VIII ZR 166/07 von 5.11.2008

http://209.85.129.132/search?q=cache:_NiIUo3iORoJ:www.rechtsanwalt-steglitz.de/resources/BGH%2B05.11.08_VIII%2BZR%2B166-07.pdf+VIII+ZR+166/07&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de&client=firefox-a

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#2
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

der Käufer konfrontiert den Händler mit diesem Schverhalt und siehe da: der Händler räumt das recht auf Gewährleistung ein, will aber trotzdem einen Garantiefall daraus machen.

1. Kann der Käufer bedenkenlos einwilligen, wenn er vereinbart, dass keine Kosten (Selbstbeteiligung auf ihn zukommen ?

2. Besteht bie einem Gewährleistungsfall Anspruch auf einen Ersatzwagen, solange die reparaturdurchgeführt wird?


3. Kann der Käufer die Werkstatt selbst auswählen, welche die reparatur durchführt?

Ihr habt mir bisher sehr weitergeholfen, herzlichen Dank :-)

Bimbel

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

> 1. Kann der Käufer bedenkenlos einwilligen, wenn er vereinbart, dass keine Kosten (Selbstbeteiligung auf ihn zukommen ?

Im Grunde nicht. Auch wenn es auf den ersten Blick möglicherweise den gleichen Erfolg (dichtes Auto) bringen könnte, sollte man, wenn man den Händler auf Gewährleistung festnageln kann, ihn nicht aus dieser Pflicht entlassen.

Das hat einfach mit dem unterschiedlichen Wesen von Garantie und Gewährleistung zu tun. Die Garantie läuft immer nur darauf hinaus, die Leistungen, die in der Garantie deklariert sind, die also mit dem Garantiegeber vereinbart sind, geltend zu machen. Über diese Schiene kann man z. B. nicht erreichen, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich das Fahrzeug als "Zitronenauto" erweisen sollte.

Das geht nur über die gesetzliche Gewährleistung. Wenn das hier nicht klappt mit der Reparatur, wird über die Garantie repariert und repariert und irgendwann sind die 6 Monate der Beweislastumkehr der Gewährleistung abgelaufen und man hat nur noch die Garantie.

"Garantie und Gewährleistung oder der feine Unterschied"

http://209.85.129.132/search?q=cache:KbHrL20rnfoJ:www.mobil-szene.de/fileadmin/dokumente/recht/Recht_2_-_Garantie_und_Gewaehrleistung_oder_der_feine_Unterschied__2_.pdf+Garantie+und+Gew%C3%A4hrleistung+oder+der+feine+Unterschied&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&client=firefox-a
*****
> 2. Besteht bie einem Gewährleistungsfall Anspruch auf einen Ersatzwagen, solange die reparaturdurchgeführt wird?

Muss der Verkäufer während der Reparatur eines mangelhaften technischen Geräts dem Käufer kostenlos ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen?

"Dem Käufer steht neben dem Recht auf Nacherfüllung auch ein Ersatzanspruch in Bezug auf Schäden zu, die ihm infolge der Lieferung einer mangelhaften Sache entstehen, sofern der Verkäufer die Mangelhaftigkeit zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 BGB ). Ist also beispielsweise der Käufer eines Kraftfahrzeugs auf dieses beruflich dringend angewiesen, muss der Verkäufer dafür Sorge tragen, dass dem Käufer während der Reparatur ein Fahrzeug zur Verfügung steht, sei es durch Gestellung eines Ersatzwagens oder durch Übernahme der Kosten für einen Mietwagen. Entsteht dem Käufer dagegen durch den Nutzungsentzug kein Schaden, wie etwa beim Kauf eines Computers zum privaten Gebrauch in der Freizeit, kann der Käufer keinen Schadensersatz und daher auch kein Ersatzgerät verlangen." (Zitat)

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-rechtens/5361883.html

Würde das aber in jedem Fall mit dem Händler VORHER klären, es ist von verschiedenen Umständen abhängig, insbesondere besteht eine Schadensminderungspflicht.
******
> 3. Kann der Käufer die Werkstatt selbst auswählen, welche die reparatur durchführt?

Nein, das wäre fatal, es ist Sache des Händlers zu bestimmen, wie er gedenkt, seinen Gewährleistungspflichten nachzukommen.

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#4
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Herzlichen Dank für die präzisen Antworten...


Melde mich wieder, wenn unser fiktiver Käufer beim Händler zur Sichtung des Schadens war.

Gruss
Bimbel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

nun war der Käufer bei der Sichtung.

Folgende Aussagen des Werkstattleiters:

" Wer ein Cabrio kauft muss damit rechnen , dass es reinregnet"

"Gewährleistung gibt es nur vom Hersteller und nur bei Neuwagen"

" Es wäre etwas anderes, wenn nach einer Woche reklamiert worden wäre"

Nachdem der Käufer seine Sichtweise darstellt (aufgrund der guten Infos von hier)
lenkt der Werksattleiter ein, indem er sich kundig machen will, was das Ganze bei einer VW-Werkstatt kostet und dann wieder meldet..
Mittlerweile recherchiert der Käufer selbst: die Gesamtreparatur kommt auf 700 €
Das Auto hat 8500 € gekostet.

Muss der Käufer das Auto zurückgeben, wenn die Werkstatt sagt, dass Sie das nicht macht und stattdessen den Kaufpreis zurückerstattet?

Was macht der Käufer, wenn eine Reparatur abgelehnt wird oder eine Selbstbeteiligung verlangt wird?

Gruss
Bimbel


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#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

> " Wer ein Cabrio kauft muss damit rechnen , dass es reinregnet".

Ein bisschen Wahrheit steckt sicherlich darin, irgendwann werden zwangsläufig alle Cabrios undicht. Das liegt in der Natur der Sache. Nur zieht er daraus die falschen Schlüsse. Man sollte sich als gewerblicher Händler den Ankauf oder die Inzahlungnahme eines Cabrios gut überlegen, weil es nämlich der Stoff ist, der Ärger produzieren kann. Und weil das so ist, sollte man ein Cabrio besonders kritisch checken (zu seiner eigenen Sicherheit). Jedenfalls sind die Schwachstellen jedem Fachmann durchaus bekannt.

> "Gewährleistung gibt es nur vom Hersteller und nur bei Neuwagen" -
" Es wäre etwas anderes, wenn nach einer Woche reklamiert worden wäre"

Naja, das haken wir mal als karnevalistische Einlage ab.
*****
> Muss der Käufer das Auto zurückgeben, wenn die Werkstatt sagt, dass Sie das nicht macht und stattdessen den Kaufpreis zurückerstattet?

Nein, er kann auf Reparatur bestehen. Gleichwohl kann es natürlich für den Käufer eine Überlegung wert sein. Vielleicht hat man sich vorher nicht entsprechend mit der Problematik auseinandergesetzt, die Cabrios so sehr von anderen Fahrzeugen unterscheidet, der Kampf gegen Nässe wird ein dauerhafter sein. Freiluft hat seinen Preis.

"Reichen 5000 Euro fürs Cabrio-Vergnügen? Klar! Wenn man die Schwächen von Fiat Barchetta, Peugeot 205 CTI, Mazda MX-5 und Golf III kennt." (Zitat)
http://www.mazdablog.de/2006/08/

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen
*****
Von der "Unverhältnismäßigkeit" nach § 439 Abs. 3 BGB sind wir hier Lichtjahre entfernt.
*****
> Was macht der Käufer, wenn eine Reparatur abgelehnt wird oder eine Selbstbeteiligung verlangt wird?

Sich das schriftlich geben lassen und zum Anwalt marschieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 463x hilfreich)

> Muss der Käufer das Auto zurückgeben, wenn die Werkstatt sagt, dass Sie das nicht macht und stattdessen den Kaufpreis zurückerstattet?

Grundsätzlich steht dem K das Recht der Wahl zu, ob der VK durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache nacherfüllt. Beide Alternativen verweigern und sich auf Minderung/Rückabwicklung zurückziehen kann der VK nur, wenn die anderen Alternativen für den VK unzumutbar sind. Da sind die Anforderungen aber höher als "das kostet mich 1000 EUR bei einem 8000-EUR-Auto".

> Was macht der Käufer, wenn eine Reparatur abgelehnt wird oder eine Selbstbeteiligung verlangt wird?

Notfalls mit anwaltlicher Hilfe auf Gewährung der gesetzlichen Gewährleistung klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

Danke für die hilfreichen Antworten.
Ich habe ja schon geschrieben, dass der Händler eingelenkt hat, nachdem er erkannte, das weiß jemand (ein bißchen) Bescheid. Schlussatz des Händlers bei der Verabschiedung: Sie haben ja schließlich ein Auto gekauft und kein Aquarium. Diese durchaus auch karnevalistische Aussage waar gebunden an das Versprechen: Wir melden uns noch heute- ist jedoch nicht geschehen. Ich denke aber dem Händler noch den morgigen Tag Zeit zu geben.

Hab ich das richtig verstanden, dass ich auf jeden Fall auf die Gewährleistung bestehen soll und auch nicht auf diese "Cabrios sind eben mal undicht-Masche" einlassen soll.

Zum Cabrio- hatte das Vorgängermodell 10 Jahre lang mit 280 000 km- da war alles dicht !!!

Mal seh´n was der morgige Tag bringt

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

> Hab ich das richtig verstanden, dass ich auf jeden Fall auf die Gewährleistung bestehen soll und auch nicht auf diese "Cabrios sind eben mal undicht-Masche" einlassen soll.

Sicher, es sind halt nicht "alle" Cabrios undicht. Insbesondere dann nicht, wenn die Verdecke nicht verschlissen sind. Das Vorgängermodell zeigt es ja gerade.

Was immer hilfreich sein kann:

Unter Eingabe des Modelltyps mal zu googeln. In den entsprechenden Foren der Leidensgenossen finden sich manchmal erstaunlich einfache Lösungen für manche Probleme, wo Werkstätten auch nach mehreren Reparaturversuchen scheiterten.

Insbesondere ist so ein Abstecher äußerst amüsant.Man erfährt viel über "Feuchtbiotope" und "durchsuppende Knickstellen", was immer das sein mag.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

Verkäufer hat Reparatur veranlasst. Das KFZ wurde zu einem Autosattler (Spezialist für Cabrioverdecke) gebracht. Dieser hat daraufhin eine neue Original Dichtung bestellt und eingebaut (Kosten ca. 400 Euro).
Anruf des Verkäufers: KFZ ist nun repariert und kann abgeholt werden, Dach ist dicht (Test durch Waschstrasse und mit Gießkanne)
Aussage Verkäufer (überfreundlcih) "Alles geht selbstverständlich auf´s Haus"
Da hat einer dazugelernt.
Nun ist natürlich abzuwarten, ob das Dach tatsächlich hält. Der nächste Regen kommt bestimmt :-)
Ich kann nur jedem raten sich bezüglich Gewährleistung zu wehren. Ich habe den Eindrucjk dass das Vorgehen dieses Händler echt Methode hat. Denn ein siebenjähriges Gesetz müsste einem Autohaus eigentlich bekannt sein.

Abschließend danke ich allen für die tollen und schnellen Ratschläge.

Bimbel

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