Guten Tag zusammen,
Ich Hab mir am 15.11.2012 ein MSI-Laptop gekauft. Dieses machte Probleme und ich habe es in dem Shop, in dem ich es gekauft habe, abgegeben. Die haben es dann an MSI eingeschickt. Als dies wieder Kam war der gleiche Fehler immer noch vorhanden. Also wieder zurück gebracht und wieder wurde es An MSI gesendet. Habe dort heute nachgefragt was da los ist da dies nun auch drei Wochen her ist und dann kam die Antwort das es bereits zurück kam und beim test der gleiche Fehler wie vorher auftrat also haben die es wieder An MSI geschickt.
Hier eine Zeitliche Aufführung:
28.05.14 Laptop zum ersten mal Abgegeben
30.05.14 Laptop wurde zu Hersteller geschickt; 7-10 Tage
11.06.14 Laptop kam zurück, festplatte wurde getauscht, zuhause gemerkt gleicher fehler.
21.06.14 Laptop wieder Abgegeben
23.06.14 Laptop wurde zu Hersteller geschickt; 7-10 Tage
11.07.14 10 Tage um, und Nachgefragt
Antwort von Shop:
Guten Morgen .......,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Leider haben wir in diesem Fall nicht so erfreuliche Nachrichten, das Notebook kam von MSI ohne einen gefundenen Fehler zurück, allerdings trat dieser direkt bei uns erneut auf, sodass wir das Gerät erneut eingesendet haben.
Meine frage nun was habe ich für rechte da ich mittlerweile schon in der 7 Woche ohne Laptop bin und. Wie ist es mit der Sache nach drei Reparatur
versuchen immer noch den gleichen Fehler am Gerät.
Ich weiß auch das hier schon einige Themen darüber gibt aber ich blicke da teilweise nicht so wirklich durch. Alles was so Rechte und Sachen angeht habe ich wenig Ahnung. Also bitte ich um Antwort die auch ich versteh.
Danke im Voraus
-----------------
""
Garantie dauert lange, Laptop mehrfach eingesendet
11. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juli 2014 | 16:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie dauert lange, Laptop mehrfach eingesendet
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 11. Juli 2014 | 23:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
Als erstes müsste man mal schauen, ob Du in Rahmen der Gewährleistung eingesendet hast oder im Rahmen der Garantie.
Da Du in der Überschrift etwas von "Garantie"
schriebst:
Die Garantiebedingungen gibt der Garantiegeber vor (hier vermutlich der Notebookhersteller).
Sie gehen oft über die Rechte aus der Gewährleistung hinaus, jedoch kann es passieren das man immer nur das Recht auf Reparatur hat, aber nicht zurücktreten kann wie bei Gewährleistung.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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