Garantie nur auf Material?

1. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ingo_Z
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 5x hilfreich)
Garantie nur auf Material?

Hallo,

wir haben uns gewerblich vor 5 Monaten neue Fitness-Geräte gekauft.
Nun ist ein Gerät defekt.
Die Firma wird das Gerät vor Ort reparieren, wir sollen aber für Anfahrt 120,- und je Technikerstunde 46,- Euro zahlen.
Die defekten Teile laufen über Garantie.

Der Verkäufer hat uns über die "Teilegarantie" nicht aufgeklärt. Es soll auch irgendwo im Kauffvertrag stehen.

Ist das rechtens?

Dann wären wir bei jedem kleinen Defekt mit mind. 166,- Euro dabei. :(

-----------------
" MfG

Ingo_Z"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Ist das rechtens?"

Nein. Wenn es sich um einen Mangel iSd § 434 BGB handelt, ist der Verkäufer nach § 439 I BGB zur Nachbesserung verpflichtet und hat nach § 439 II BGB sämtliche für die Nachbesserung anfallenden Aufwendungen (insb. Fahrt-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Weisen Sie den Verkäufer auf diese gesetzliche Regelung hin!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Ingo_Z
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank,

sie haben mir sehr geholfen.

-----------------
" MfG

Ingo_Z"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Gern geschehen!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Tapped
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Garantie ist nur freiwillig und immer je nach AGB zu interprätieren.

Die Gesetzlichen Vorschriften/Fristen dürfen auch nicht durch AGBs gekürzt werden. Die Gewährleistung zwischen Vollkaufleuten ist somit mindestens 1 Jahr.

Allerdings kann im Vertrag die Beweislastumkehr ausgeschlossen werden.

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#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Ingo_Z
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke nochmal,

allerdings sind die Antworten doch teilweise für mich verwirrend.

Wenn also jemand als Privatperson etwas kauft, dann kann die Garantie nicht ausgeschlossen werden.

Wenn zwei Kaufleute ein Geschäft miteinander abschließen, kann es also solch eine "Teilegarantie" geben.

Die Geräte waren übrigens nagelneu und ungebraucht.

-----------------
" MfG

Ingo_Z"

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#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

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