Hallo,
wir haben uns gewerblich vor 5 Monaten neue Fitness-Geräte gekauft.
Nun ist ein Gerät defekt.
Die Firma wird das Gerät vor Ort reparieren, wir sollen aber für Anfahrt 120,- und je Technikerstunde 46,- Euro zahlen.
Die defekten Teile laufen über Garantie.
Der Verkäufer hat uns über die "Teilegarantie" nicht aufgeklärt. Es soll auch irgendwo im Kauffvertrag stehen.
Ist das rechtens?
Dann wären wir bei jedem kleinen Defekt mit mind. 166,- Euro dabei.
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" MfG
Ingo_Z"
Garantie nur auf Material?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
"Ist das rechtens?"
Nein. Wenn es sich um einen Mangel iSd § 434 BGB
handelt, ist der Verkäufer nach § 439 I BGB
zur Nachbesserung verpflichtet und hat nach § 439 II BGB
sämtliche für die Nachbesserung anfallenden Aufwendungen (insb. Fahrt-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Weisen Sie den Verkäufer auf diese gesetzliche Regelung hin!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Vielen Dank,
sie haben mir sehr geholfen.
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" MfG
Ingo_Z"
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"fiat justitia et pereat mundus..."
--- editiert vom Admin
Die Garantie ist nur freiwillig und immer je nach AGB zu interprätieren.
Die Gesetzlichen Vorschriften/Fristen dürfen auch nicht durch AGBs gekürzt werden. Die Gewährleistung zwischen Vollkaufleuten ist somit mindestens 1 Jahr.
Allerdings kann im Vertrag die Beweislastumkehr ausgeschlossen werden.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Danke nochmal,
allerdings sind die Antworten doch teilweise für mich verwirrend.
Wenn also jemand als Privatperson etwas kauft, dann kann die Garantie nicht ausgeschlossen werden.
Wenn zwei Kaufleute ein Geschäft miteinander abschließen, kann es also solch eine "Teilegarantie" geben.
Die Geräte waren übrigens nagelneu und ungebraucht.
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" MfG
Ingo_Z"
--- editiert vom Admin
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