A hat bei einem Händler einen gebrauchten PKW erworben.
In den Garantiebedingungen heißt es:
quote:
Voraussetzung jeglicher Garantieansprüche ist, dass der Käufer an den Fahrzeug die vom Hersteller empfohlenen Wartungs- und Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/ Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt.
Ist diese Klausel zulässig.