Garantie nur bei Wartung in Vertragswerkstatt

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
flori71
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie nur bei Wartung in Vertragswerkstatt

A hat bei einem Händler einen gebrauchten PKW erworben.

In den Garantiebedingungen heißt es:

quote:
Voraussetzung jeglicher Garantieansprüche ist, dass der Käufer an den Fahrzeug die vom Hersteller empfohlenen Wartungs- und Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/ Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt.


Ist diese Klausel zulässig.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Ja, nach einem Urteil des BGH:

http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=647

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#3
 Von 
flori71
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen mit 24 Monaten Garantie.

Über der Garantieurkunde steht zwar Toyota CarGarantie, allerdings handelt es sich um eine CG Garantieversicherungs-AG.

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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