Garantie oder Gewährleistung Neufahrzeug?

6. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 1x hilfreich)
Garantie oder Gewährleistung Neufahrzeug?

Hallo,

habe vom Händler einen neuen Traktor gekauft und am Montag erhalten.
Gestern 2 Stunden gefahren erste mal.
Kühlwasser läuft aus und ich schaue unter die Haube das erste mal.
Kein Deckel drauf.
Ob der nun gefehlt hat, oder locker war oder das Überdruckventil defekt war und er weg flog, keine Ahnung.
Händler sagt wäre keine Gewährleistung. Deckel wäre drauf gewesen.
Für mich klingt das nach Gewährleistung Fall.
Wie seht ihr das?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116138 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Für mich klingt das nach Gewährleistung Fall.

Für mich nicht, denn Gewährleistung wurde vor Dekaden durch die gesetzliche Mängelhaftung ersetzt.



Zitat (von opc555):
Ob der nun gefehlt hat, oder locker war oder das Überdruckventil defekt war und er weg flog, keine Ahnung.

Tja, dann gkommt der überaus unbeliebte Faktor "Pech gehabt" zum tragen, denn wie soll man dann die Beweislast erfüllen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie soll der Händler die Beweislasst erfüllen das der Deckel drauf war oder nicht durch einen Defekt davon geflogen ist?

Er liegt in der Beweislast und nicht ich als Käufer nach 1 Woche.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Er liegt in der Beweislast und nicht ich als Käufer nach 1 Woche.


Falls ich mich recht erinnere, hast Du gewerblich gekauft und damit gelten die Verbraucherschutzrechte nicht.
Also liegt die Beweislast bei Dir.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116138 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Er liegt in der Beweislast und nicht ich als Käufer nach 1 Woche.

Es geht also nicht um einen Kauf in DE?
Denn in DE wäre in solchen Fällen laut Gesetz erst mal der Käufer in der Beweislast.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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