Hallo zusammen.
Folgender Fall ist eingetreten: Am 12. Juni 2007 (Datum Rechnung/Lieferschein) wurde ein nicht ganz billiges Notebook einer namhaften Firma gekauft. Anderthalb Jahre später tritt ein Fehler auf und das Notebook geht am 4. Februar diesen Jahres zum Hersteller in die Reparatur. Der Kontakt wurde direkt mit dem Hersteller aufgenommen wegen Gewährleistung und Beweislastumkehr.
Am 23. Februar kommt das Gerät wieder und ist am 27. März mit dem gleichen Fehler wieder defekt. Am 21. April kam es zurück. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Gerät 46 Tage beim Hersteller in der Reparatur.
Am 29. Juli dann der dritte Ausfall des Geräts. Gleicher Fehler.
Wie ist hier die genaue Lage? Bewirken die Tage, die das Gerät beim Hersteller in der Reparatur war, eine Verlängerung der Garantie? Wenn ja, zählt dies ab Meldung des Fehlers oder ab Eingang des Geräts beim Hersteller (dieser hat das Gerät abholen lassen)?
Das Gerät befindet sich zwar in Reparatur, allerdings verlief die Korrespondenz mit dem Hersteller sehr unerfreulich und rüde. Wir mussten erst die korrekten Daten belegen, dann wurde uns mitgeteilt, wir würden uns wohl doch noch in der Garantie befinden, dann einige Tage später sagte man uns, die Reparatur würde nur auf Kulanzbasis erfolgen und wir hätten keine weiteren Ansprüche.
Vermutlich handelt es sich bei dem Fehler um einen Serienfehler des Grafikchips, der im Internet recht gut dokumentiert ist. Ebenso sind für genau diese Modellreihe des Herstellers viele ähnliche Ausfälle im Internet dokumentiert. Wir befürchten also, dass auch die dritte Reparatur nicht den endgültigen Erfolg bringen wird.
Vielen Dank für Eure Auskunft!
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Garantie oder nicht? (Notebook und 3. Reparatur)
12. August 2009
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Frage vom 12. August 2009 | 14:30
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Garantie oder nicht? (Notebook und 3. Reparatur)
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 12. August 2009 | 15:19
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
quote:
Bewirken die Tage, die das Gerät beim Hersteller in der Reparatur war, eine Verlängerung der Garantie?
Das richtet sich allein nach den Garantiebedingungen des Herstellers.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung gibt es ohne weitere Zusicherungen weder eine "Verlängerung" der Garantie noch eine neue Garantie auf die Reparaturen.
quote:
sagte man uns, die Reparatur würde nur auf Kulanzbasis erfolgen
Das ist typische boilerplate language , weil Firmen nun mal ungern zugeben, daß sie zu irgendetwas verpflichtet sein sollten.
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