Hallo,
ich habe gerade ein Notebook, das ein halbes Jahr alt ist, von privat ersteigert. Auf meine Bitte, mir den Kassenbon mitzuschicken, erklärte der Verkäufer, daß er selbst das Gerät privat gekauft habe und keinen Kaufbeleg dazu besitze. Er würde mir aber den Garantieschein mitgeben.
Reicht das, um im Ernstfall beim Hersteller die Garantie geltend zu machen?
Mir sind jetzt Zweifel gekommen, ob mit dem Laptop etwas nicht stimmt, wenn er schon zweimal innerhalb von 6 Monaten verkauft wird. Aber vor dem Kauf kam es mir einfach nicht in den Sinn, nach evtl. Vorbesitzern zu fragen und leider auch nicht nach dem Kassenbon.
Kann mir jemand raten ? Danke!
Garantie ohne Kassenbon, aber mit Garantieschein
9. Januar 2005
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Frage vom 9. Januar 2005 | 12:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie ohne Kassenbon, aber mit Garantieschein
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