Garantie- und Gewährleistungsbeginn

19. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)
Garantie- und Gewährleistungsbeginn

Hallo,

ich habe eine kurze Verständnisfrage zur Garantie und Gewährleistung (Sachmängelhaftung):

Ich habe mir kürzlich über Schwab.de ein neues Notebook von HP erworben. Gemäß der Angaben in meinem Kundenaccount zur Garantie und Sachmängelhaftung, soll beides am 31.01.2018 begonnen haben, ich habe das Gerät jedoch erst am 15.05.2018 erhalten. Normalerweise beginnen diese Fristen doch erst dann, wenn man das Gerät gekauft hat und nicht wenn dieses hergestellt wurde, oder?

Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Normalerweise beginnen diese Fristen doch erst dann, wenn man das Gerät gekauft hat und nicht wenn dieses hergestellt wurde, oder?

Wann die Garantie beginnt, steht in den Garantiebedingungen des Garantiegebers
Die Gesetzliche Sachmängelhaftung beginnt mit dem Gefahrenübergang, was beim Versendungskauf bei Verbrauchern in der Regel der Zeitpunkt des Empfangs der Ware ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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