Moin, Moin und Gruß aus Hamburg!
ich habe derzeit ein "kleines" Garantieproblem. Ich arbeite in einem Unternehmen was gemeinnützig arbeitet. Für 3 Außenstellen habe ich drei MSA´s (Gehäuse in die Festplatten gesteckt werden die dann wiederum an Server angeschlossen werden) gekauft. Diese MSA´s sind sog. Renew-Ware mit 12 monatiger Gewährleistung. Bei den Festplatten habe ich auf Neuware bestanden. Diese wurde auch vom Händler in Rechnung gestellt und auch als Neuware auf der Rechnung ausgewiesen. Der Kauf erfolgte am 25.09.2012 womit selbst 12 Monate nicht um sind. Nun steigt eine Festplatte nach der anderen aus und muss reklamiert werden. Jetzt ist es aber so das die Garantie beim Hersteller abgelaufen ist. Der Händler sagt er kann nichts machen.
Frage: wie schaut es nun mit der Garantie aus? Habe ich einen Anspruch auf Fehlerbeseitigung? Gibt es grundsätzlich 2 Jahre Garantie? Wenn ja, auch für einen Verkauf von Gewerbe zu Gewerbe? Ich meine es ist ja nun nicht so das es sich hier um eine Festplatte und einen Wert von 50 Euro geht. Das sind insgesammt 36 Festplatten zu einem Preis von ca. 120 Euro das Stück. Um genau dieses Szenario zu vermeiden habe ich bei Kauf auf neue Festplatten bestanden....
Danke und Gruß,
Thomas
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"Denke nie gedacht zu haben denn das denken der Gedanken ist gedankenloses denken!"
Garantie von Händler zu Gewerbetreibenden
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Garantie ist ungleich Gewährleistung. Wenn du ein jahr Garantie hast dann hast du ein Jahr Garantie und keine zwei Jahre.
Gewährleistung wäre das, was du meinst. Aber das meiste davon ist dem Privatmann vorbehalten.
Das einzige, was ggf. in Frage käme ist ein Schadensersatz, abgeleitet aus einem Sachmangel oder ähnlichem. Ich persönlich würde mir da nicht allzugroße Hoffnungen machen. Bei Festplatten hängt die Lebensdauer auch von der Belastung ab. Ich würde mal ungesehen von deiner Szenario-Beschreibung von zwei Randbedingungen ausgehen: A) Dauerhaft erhöhte Temperaturen als beim "normalen Hausgebrauch", B) Deutlich höhere Belastung (Mehr Schreibvorgänge) als beim Hausgebrauch.
Wenn du hier am falschen Ende gespart hast, dann ist das evtl. wirklich Schicksal. Aus solchen Fehlern lernt man ggf.
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Danke für Deine Antwort.
Die Gewährleistung bekomme ich nur auf die reine MSA OHNE Festplatten. Die MSA ist Renew (also wiederaufbereitet) bei den Festplatten wollte ich eben nicht am falschen Ende Sparen und habe nagelneue gekauft die auch als solche auf der Rechnung ausgewiesen sind. Daher ist es bei den Platten ja keine Gewährleistung sondern Garantie. Nun ist nur die Frage was das heißt "Garantie" und gerade für uns als Firma.
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_________NACHTRAG______________
Bei den Festplatten handelt es sich um sog. 24x7 Enterprise-Festplatten die für den Dauerbetrieb ausgelegt sind und alles steht jeweils klimatisiert in gesicherten Räumen ,- anders würde sich das ganze binnen wenigen Stunden bis zum Tod aufheizen.
-- Editiert dslthomas am 17.04.2013 19:26
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Die Garantie stellt eine freiwillige, über den möglichen gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Verpflichtung des Herstellers und/oder Verkäufers dar. Entsprechend kann dieser die Garantiebedingungen selbst festlegen und ist dabei kaum rechtlichen Restriktionen unterworfen (§ 443 BGB
).
Welche Bedingungen hier gelten würden, können wir nicht wissen. Das müsstet ihr also daher der Garantieerklärung des Garantiegebers entnehmen.
Wenn ihr auf Gewährleistung vertraglich verzichtet habt, ist das natürlich ungünstig bzw. bei solchen Gegenständen schlicht dämlich.
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Hmmm,- verzichtet haben wir auf nichts und die AGB´s geben auch nichts her: http://www.gekko-computer.de/Information/terms/AGB.htm
was triift gesetzlich zu wenn nichts besonderes geregelt ist? Welche Garantiezeiten gelten dann?
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quote:
Welche Garantiezeiten gelten dann?
Woher sollen wir das wissen?
Die die vereinbart wurden. Welche das sind, das wirst du - siehe oben - den Garantiegeber fragen müssen.
quote:
Hmmm,- verzichtet haben wir auf nichts
Liest sich aber ganz anders:
quote:
Die Gewährleistung bekomme ich nur auf die reine MSA OHNE Festplatten.
quote:
Daher ist es bei den Platten ja keine Gewährleistung sondern Garantie.
Sofern Du Gewährleistung tatsächlich nicht ausgeschlossen hast, gelten per Gesetz 2 Jahre als Pflicht.
Jedoch wirst Du beweisen müssen, das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, sprich das dieser Sachmangel bereits bei Gefahrübergang (Lieferung) mindestens im Keim (latent) schon vorhanden war.
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Ok,- da bin ich jetzt schlauer und kann damit arbeiten.
@florian3011 Die MSA´s laufen auch 24/7. Am Tag wird damit gearbeitet und in der Nacht laufen die Backups.
Da von 36 Platten innerhalb eines halben Jahres derzeit 8 Platten ausgefallen sind, handelt es sich zweifelsfrei um einen Mangel der diese HDD-Serie betrifft. Die Platten laufen unter Idealbedingungen und werden komplett überwacht (temperatur, Luftfeuchte, Zustand des Server, Zustand der MSA, Logfileanalyse etc.) daher kann es nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sein. Zudem haben wir in unserem Hauseigenem Rechenzentrum über 200 Platten die nicht annähernd derartige Ausfallquoten haben.
Danke für Eure Hilfe!!!!!!
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quote:
Da von 36 Platten innerhalb eines halben Jahres derzeit 8 Platten ausgefallen sind, handelt es sich zweifelsfrei um einen Mangel der diese HDD-Serie betrifft.
Deine laienhafte Einschätzung ist aber nun mal kein Beweis sondern nur eine Meinung.
Wenn der Händler sich darauf einlässt, dann ist das ok.
Wenn nicht, wird man schon etwas mehr bieten müssen.
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