Garantie während Reparatur abgelaufen - Defekt!

11. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
qbic
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie während Reparatur abgelaufen - Defekt!

Hallo

Seit einiger Zeit hat meine Schwester Probleme mit ihrem Laptop.
Dieser lässt sich nicht mehr hochfahren, ist ja auch egal, darum gehts hier nicht ;-)

Jedenfalls hat sie den Laptop noch innerhalb der Garantiezeit eingeschickt und reparieren lassen. Genau wie ich vermutete, wurde einfach die Festplatte ausgetauscht und das Betriebssystem neu aufgespielt.

Nun ist eine Woche vergangen und ihr Laptop lief soweit. Inzwischen ist die Garantiezeit aber abgelaufen.
Nun eben nach dieser besagte Woche hat der Laptop genau das gleiche Problem wie zuvor. Er lässt sich einfach nciht mehr starten.

Da wir den Rechner schon mehrmals auf Werkszustand zurückgesetzt haben, es aber keine Besserung brachte, lässt sich ein Softwarefehler eindeutig ausschließen.

Nun ist eben das Problem, dass die Garantiezeit während das Gerät zur Reparatur war, abgelaufen ist.

Wieht in diesem Fall die rechtliche Grundlage aus?
Ich bin mir recht sicher, dass man das ausgeatuschte Teil einen neuen Garantiezeitraum von 6 Monaten (?) hat.
Scheinbar ist aber nicht die Festplatte dran schuld sondern ein anderes Bauteil.

Ist da noch etwas rauszuholen oder muss man auf die Kulanz des Herstellers hoffen? Meiner Meinung nach wäre es ja logisch, dass es erneut repariert werden muss, da der Fehler ja schon vor Ablauf der Garantie bekannt war.

Da ich aber scheinbar immer wieder ein falsches Verständnis von Kundenrecht habe, hoffe ich, dass mir jemand von euch weiter helfen kann.

Danke im Vorraus
Steffen + verzweifelte Schwester

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

quote:
Ich bin mir recht sicher, dass man das ausgeatuschte Teil einen neuen Garantiezeitraum von 6 Monaten (?) hat.


Nein, leider nicht. Es gibt keine neue Garantie, es sei denn, der Hersteller hätte so etwas in seiner Garantieerklärung, die er ja freiwillig abgegeben hat, eingeräumt. Wenn die Garantiezeit abgelaufen ist, ist es vorbei. Die Frist wird auch nicht gehemmt, während der Zeit in der repariert wird. Selbstverständlich kann man nachfragen, ob der Hersteller das Gerät auf Kulanz repariert.

Ansonsten könnte man versuchen über die Schiene der Gewährleistung (Händler) zu gehen. Hoffe, dass der Unterschied Garantie gesetzliches Sachmängelrecht = Gewährleistung bekannt ist.

http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php#1

Genaueres auch hier:

http://www.123recht.net/Notebook-UmtauschNachweis-Hardwaredefekt-__f148279.html


-- Editiert am 11.02.2010 23:31

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41041x hilfreich)

Was man aus der Garantie beanspruchen kann, hängt von den Garantiebedingungen des Verkäufers bzw. Herstellers ab. Da müsstest du mal nachlesen.
Normalerweise wird die Garantie jedoch nicht verlängert, abgelaufen ist abgelaufen.

Garantiebedingungen sind im Gegensatz zu der gesetzlichen Gewährleistung recht frei festzulegen.







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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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