Garantie/Gewährleistung

7. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
AllesFrager
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie/Gewährleistung

Hallo,

wenn ein Großhändler verschiedene Elektroartikel anbietet z.b. einen Fernseher und schreibt "1 Jahr Garantie".
Was ist damit gemeint?

Wenn ich den Artikel (als Händler) kaufe und an eine Privatperson verkaufe, hat die Person ja eine 2 jährige Gewährleistung. (EU Gesetz).
Aber was ist mit dieser Garantie? wird die 1 Jahr Garantie auf den Kunden übernommen? oder gilt sie nur für mich?

Was wäre wenn ich den Fernseher im Januar beim Großhändler kaufe und den Fernseher an den Kunden im Oktober verkaufe. Zählt die Garantie ab Januar oder ab Oktober?

Gewährleistung zählt für den Kunden ab Oktober + 2 Jahre?


HotDog
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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Martin-1984
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

eigentlich bei Neuwaren:
- 2 Jahre Garantie seitens des Herstellers
- 2 Jahre Gewährleistung seitens des Händlers

bei Gebrauchtware:
- kann der Händler beim Verkauf die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr schriftlich verkürzen
- eine Garantie kann eigentlich nicht verkauft werden, die Hersteller sind jedoch m.E. im Gewährleistungsfall sehr kulant...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Gewährleistung ist was völlig anderes als Garantie

1. Gewährleistung
Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für die Sachmängelfreiheit zum Zeitpunkt des Kaufs.
Es ist also _keine_ Zusage, dass etwas soundsolange funktionieren muss, sondern betrifft wie gesagt nur die Sachmängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher.

Für Sachmängel zum Zeitpunkt des Verkaufs kann der Händler zwei Jahre lang in Anspruch genommen werden. Bei Gebrauchtwaren kann der Händler die gesetzliche Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.
Wichtig in dem Zusammenhang ist, zu welchem Zeitpunkt der Käufer einen Sachmangel reklamiert. In den ersten sechs Monaten hat der Händler nachzuweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe _nicht_ vorlag. Danach der Käufer, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.

2. Garantie
Garantie hingegen ist eine völlig freiwillige Leistung, meist des Herstellers aber kann auch ein Verkäufer geben. Garantie betrifft - im Gegensatz zur Gewährleistung (Sachmängelfreiheit bei Übergabe) i.d.R. bzw. meist auch die Funktionsdauer und kann an beliebige Bedingungen des Garantiegebers geknüpft werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Garantie in diesem Sinne gibt es nicht, ist also eine völlig andere Baustelle.

Insofern kann auch keiner sagen, was das mit dem einen Jahr Garantie bei den Aussagen des Großhändlers auf sich hat, ohne die Garantiebedingungen zu kennen. Ich würde diesbezüglich den Großhändler oder den Hersteller mit den entsprechenden Fragen kontaktieren.

Gruß
Xavienne




-- Editiert von xavienne am 07.08.2008 01:09:43

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