Garantie/Gewährleistung - Sony PlayStation 3

11. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)
Garantie/Gewährleistung - Sony PlayStation 3

Hallo
Mein Bruder hat im Oktober 2009 ein PlayStation3 bei
Firma XXX gekauft. Im Januar 2010 haben er es zur Reparatur gehabt bei dem die Festplatte nicht funktioniert. Sony aber sagt das an dem Gerät nix dran gewesen wäre und schickte es an ihn wieder zurück. Tatsächlich ging die PS 3 wieder fast 10 Monate lang. jetzt allerdings zeigt es wieder den gleichen Fehler ...Als er es wieder zur Reparatur brachte, sagte man ihm die Garantie wäre ausgelaufen, da Sony nur 1 Jahr Garantie gibt, und das Teil schon einmal zur Reparatur gewesen wäre und man nix gefunden hätte. Dieses Mal hat der Mitarbeiter der Firma XXX es selbst ausprobiert und es selbst gesehen, dass die PS 3 ein Defekt an der Festplatte hatte. Sony aber will die Reparatur nicht bezahlen.

Nun meine Frage.... Wenn schon keine Garantie was ist mit der gesetzlichen Gewährleistung.........deckt die Gewährleistung nicht den schaden und die Reparatur an dem Teil...Hat er nicht das Recht auf die Reparatur oder auf ein neues Teil falls es nicht mehr Reparaturfähig wäre????

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
wir haben seit einigen Jahren ein neues Gewährleistungsrecht!
Das Gewährleistungsrecht geht Grundsätzlich davon aus, das ein Fehler bereits bei Übergabe der Ware vorhanden gewesen sein muss.
Ergo! Ist es nachweisbar, das der Fehler bei übergabe der Ware schon vorhanden war, wäre der Verkäufer in der Haftung!
In deinem Fall sehe ich ein erhebliches Problem darin, diesen Nachweis zu führen! Hierzu wäre ein Gutachten erforderlich...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

was soll denn bitteschön der Gutachter rausfinden, ich glaube nicht dass er da noch was findet ob das gerät vor ein einhalb jahren defekt war.....da das gerät ja schon einmal zur reparatur gewesen war und danach ja auch wirklich ging (das bestreit ich ja nicht) aber Gewährleistung ist doch eine gesetzliche "Garantie" bei der, der VK die kosten für die Reparatur tragen muss oder?????

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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