Garantie/Gewährleistung - Motor - Werkstatt

7. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
fulderli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie/Gewährleistung - Motor - Werkstatt

Hallo, habe ein Auto erworben, wo nun der Motor mit Lagerschaden kaputt zu sein scheint. Vom Verkäufer habe ich eine Rechnung erhalten, wonach vor 8 Monaten der Motor komplett überholt wurde . Nun meine Fragen:
1. Kann ich von der Werkstatt Gewährleistung verlangen? Diese lehnt ab, da ich damals nicht Eigentümer u. Werkvertragspartner war und außerdem nicht nachzuweisen ist, dass unsachgemäß repariert wurde.
2. Wie sieht es mit der Herstellergarantie für den Motor aus? Mache ich das über die Werkstatt o. muß ich mich an den Motorenhersteller wenden?
3. Gibt es nicht 2 Jahre Garantie auf neue Teile wie hier den Motor o. bin ich beweispflichtig dafür, dass damals schlecht gearbeitet wurde?
Vielen Dank, Gruß Fulderli

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

1. Das ist so zunächst einmal korrekt.
2. Was steht denn in den Garantiebedingungen
3. Nein, gibt es nicht, nur Gewährleistung und ja, bereits nach 6 Monaten ist der Vertragspartner des Gewährleistungsgebers in der Beweispflicht.

Viele Grüße, Michael

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