Garantie/Gewährleistung auf Schuhe

19. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
Garantie/Gewährleistung auf Schuhe

Hallo zusammen,

vielleicht ist dies eine ziemlich kleinliche Frage, dennoch würde ich Sie gern beantwortet wissen.

Vor knapp einem Jahr habe ich mir Turnschuhe gekauft, welche nun nach einem Jahr (nur selten getragen) verfärbt sind.

Es handelt sich nicht um eine Verschmutzung (!!) vielmehr ist die Sohle und Teile des Schuhs welche mal weiß waren (Gummiteile), vergilbt.

Und auch nur an einem Schuh!

Bei einem deutschen Markenprodukt sollte dies eigentlich nicht passieren.

Mein Shop (Drittanbieter über Amazon) hat mir die Gewährleistung versagt, da die Reklamation zu spät erfolgte.

Besteht nicht grundsätzlich das Recht bei Artikeln in Deutschland gekaufter Ware der Nachbesserung/Reklamation für 2 Jahre?

Dankeschön

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
Besteht nicht grundsätzlich das Recht bei Artikeln in Deutschland gekaufter Ware der Nachbesserung/Reklamation für 2 Jahre?
Grundsätzlich ja, aber....

Als allererstes muss erst einmal ein Sachmangel vorliegen §434 BGB .
"Verschleiß" ist kein Mangel. Viele Menschen gehen davon as, dass die Ware auch einen gewissen Zeitraum "halten" muss. Daher muss der Mangel bei Gefahrenübergang vorgelegen haben. Also wenn der VK dir als K die Ware übergibt.

Wenn eine "Privaterperson" der Gesetzgeber nennt es Verbraucher von einem "Händler" (Unternehmer genannt) kauft liegt ein Verbrauchsgüterkauf nach §474 BGB vor und nach §477 BGB greift eine Beweislastumkehr. Das heißt, dass so lange ein Mangel vorliegt, bis der Unternehmer das Gegenteil nachweist!

In deinem Fall sind die 6 Monate um, und du musst darlegen, dass es sich um einen Mangel im Sinne des Gestzes handelt und dieser bei Gefahrenübergang vorlag. Kannst du das nicht, so kannst du auch keine Rechte wie Nachbesserung oder Neulieferung § 437 BGB in Anspruch nehmen.

Ich hoffe das hilft für den ersten Überblick.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120085 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
Mein Shop (Drittanbieter über Amazon) hat mir die Gewährleistung versagt, da die Reklamation zu spät erfolgte.

Mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

„Eine Reklamation ist nach diesem Zeitraum leider nicht mehr möglich".

Kaufdatum vor 11 Monaten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120085 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
„Eine Reklamation ist nach diesem Zeitraum leider nicht mehr möglich".

Das ist natürlich Unfug.

Diese Aussage würde ich als Verweigerung der gesetzlichen Sachmängelhaftung werten.



Gibt es das schriftlich?

Mit welchem Wortlaut hat man angefragt?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Angefragt über Amazon, dort wurde mir über den Dritthändler ein Rücksendelabel gedruckt.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Rücksendung bereits akzeptiert war,
daher nur kurz einen Zettel rein mit dem Hinweis auf die Verfärbung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Wie schaut das denn nun aus nach dem von mir beschriebenen Ablauf?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9301x hilfreich)

Sie brauchen einen Beweis, dass der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.
Sie schrieben selbst, dass zum Kaufzeitpunkt beide Schuhe noch die richtige Farbe hatten.
Ich fürchte, es läuft auf ein teures Gutachten hinaus, um zu klären, was die Ursache der Verfärbung ist und ob die Ursache schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war (also ein Fehler, der zum Kaufzeitpunkt bereits angelegt war, sich aber est später zeigte).
Ergo: Wenn es sich nicht gerade um ziemlich teure Schuhe handelt, dürfte es unwirtschaftlich sein, die Sache weiterzuverfolgen.

Zitat:
Besteht nicht grundsätzlich das Recht bei Artikeln in Deutschland gekaufter Ware der Nachbesserung/Reklamation für 2 Jahre?

2 Jahre Gewährleistung bedeutet nicht(!), dass man alles reklamieren kann, wasan Mängeln innerhalb von 2 Jahren auftritt.
2 Jahre Gewährleistung bedeutet, dass man 2 Jahre Zeit hat, Mängel zu reklamieren, die zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren.
Ist der Kauf 6 Monate oder weniger her, muss der Verkäufer im Streitfall beweisen, das die Ware zum Kaufzeitpunkt in Ordnung war.
Ist der Kauf mehr als 6 Monate her, muss der Kunde beweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpukt schon vorhanden war.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.903 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen