Hallo,
ich hatte gestern (zum zweiten Mal) das in der Community und beim Hersteller bekannte Problem, dass mein Handy (Xiaomi Poco M3) sich nach dem runterfahren wegen einem vor 4 Monaten herausgebrachten Update nicht mehr hochfahren lässt (soweit ich weiß weil die Firmware crasht). Ich habe die üblichen Methoden (Fastboot, Recovery Modus) probiert, jedoch reagierte dass Geräte in keinster Weise. Also habe ich es, wie von einigen empfohlen einmal geöffnet und den Akku vom Motherboard abgesteckt. Leider führte das auch nicht zu Erfolg und das Handy reagiert immer noch auf nichts.
Wie sieht das jetzt mit meiner Garantie bzw. gesetzlichen Gewährleistung aus?
Ich habe zwar das Gerät geöffnet, aber das Problem stammt nicht davon, sondern ist dem Hersteller bekannt und auch von ihm verschuldet.
Habe ich noch eine Chance das Gerät bzw. (evtl. auch nur teilweise) den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen?
Ich hoffe hier kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen.
Garantie/Gewährleistung bei Softwarefehler (Handy) obwohl geöffnet
9. April 2022
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Frage vom 9. April 2022 | 13:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie/Gewährleistung bei Softwarefehler (Handy) obwohl geöffnet
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 9. April 2022 | 14:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
ZitatWie sieht das jetzt mit meiner Garantie bzw. gesetzlichen Gewährleistung aus? :
Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Kennen wir diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Die gesetzlichen Gewährleistung wurde vor über 20 Jahren abgeschafft, beim Nachfolger - der gestrichen Mängelhaftung - kommt es als erstes darauf an, ob die Beweislastumkehr noch gilt. Wenn nicht, wäre man beweisbelastet für die Behauptung das es ein Sachmangel sei, den der Verkäufer zu vertreten hat.
Ein weitere Punkt der selbst dann ein Problem wäre wenn die Beweislastumkehr noch gilt, ist das öffnen des Gerätes. Denn das kann die Beweislastumkehr schlicht zum erlöschen bringen.
Möglicherweise gewährt der Hersteller aber auch einfach Kulanz angesichts der drohenden massiven Rufschädigung...
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