Hallo liebes Forum,
ich habe folgendes Problem:
ich habe letztes Jahr im November/Dezember den Display meines Laptops kaputt gemacht (Sturz) und habe ihn dann an eine Reparaturfirma, die ich Online gefunden habe, zugeschickt. Diese hat mir den Laptop mit neuem Display zurückgesandt und ich musste dafür ca. 190 Euro zahlen.
Seit paar Tage habe ich das Problem das mein Display nicht funktioniert(weißer Bildschirm) und das ohne mein Verschulden.
Meine Frage ist nun, kann ich auf die Reparaturfirma zugehen und eine Garantie/Gewährleistung geltend machen, das Sie mir meinen Display erneut wiederherstellen. Es kann ja auch gut sein das das neues Display nicht in bester Qualität war...
Liebe Grüße Katharina
-----------------
""
-- Editiert fb365646-95 am 04.06.2013 12:20
-- Editiert fb365646-95 am 04.06.2013 12:22
Garantie/Gewährleistung für die Reparatur Laptop
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo,
du solltest mal genaue Daten angeben, dass wäre erstmal das Wichtigste.
Klar hast du Gewährleisstungsansproch, jedoch hast nach 6 Monaten due die Beweislast, daher sins ganz genaue Daten wichtig, nicht nur angebemn, war so Nov oder Dez, genaues Datum der Reparatur!
-----------------
""
Meine Frage ist nun, kann ich auf die Reparaturfirma zugehen und eine Garantie/Gewährleistung geltend machen, das Sie mir meinen Display erneut wiederherstellen.
Ja Gewährleistung kann man geltend machen, ob erfolgreich da kommt es - wie erwähnt - auch auf das genaue Datum an.
Bezüglich der Garantie, da müsste man wissen was genau in der Garantieerklärung steht.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Meine Frage ist nun, kann ich auf die Reparaturfirma zugehen und eine Garantie/Gewährleistung geltend machen, das Sie mir meinen Display erneut wiederherstellen. Es kann ja auch gut sein das das neues Display nicht in bester Qualität war...
Hier liegt ein Werk-, kein Kaufvertrag vor.
Deshalb müsste man nachweisen können, daß die Reparatur damals mangelhaft durchgeführt wurde. Das ist kaum möglich.
Kann sein, dass der Displayhersteller eine Ersatzteilgarantie gegeben hat. Dann könnte man sich über den Reparateur an den halten, so weit die Garantie das her gibt.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten