Garantiefall, Rücksendung, Gutschrift

27. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)
Garantiefall, Rücksendung, Gutschrift

Hallo,

ich habe bei eBay ein u.a. ein Mainboard gekauft, welches zweifelsohne defekt war. Es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer. Zu dem Mainboard hatte ich beim selben Händler auch Arbeitsspeicher und einen Prozessor gekauft.
Wie gesagt ist das Mainboard defekt, die beiden anderen Sachen funktionieren.
Nun möchte ich das Mainboard zurücksenden, und den Warenwert sowie die Rücksendung erstattet haben. Das Mainboard hat einen Warenwert von nicht einmal 30€. Der Verkäufer will mir nun einen Widerruf aufschwatzen. Möcht ich aber nicht, weil ich ja nicht widerrufen will sondern die defekte Ware zurücksenden und eine Gutschrift der mir entstandenen unkosten für das Produkt und den Versand.

Muss ich die Ware tauschen oder ist eine Gutschrift rechtlich möglich, und was ist mit den Rücksendekosten.

Im vorraus schon einmal Danke für die Antwort

Mfg
Jörg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Jörg,

die Kosten bezüglich der Nachbesserung (darunter fallen auch die Kosten für die Rücksendung) sind vom Verkäufer zu tragen.

Generell müssen Sie dem Verkäufer die Nacherfüllung einräumen (Reparatur, Neulieferung). Einen sofortigen Rücktritt können Sie nicht durchsetzen. Andererseits brauchen Sie auch keinen Gutschein akzeptieren.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo!
Ich habe dem VK erklärt das der Versandweg hin und zurück zu lange gedauert hätte, und ich mir deshalb ein Mainboard vom örtlichen Fachhändler geholt habe.
Er meinte es sei kein Problem, ich solle den Kaufvertrag widerrufen.

Unter anderem mit folgender Bedingung:
"Für Artikel, die nachweislich über eine Sichtprüfung hinaus benutzt (gebraucht) wurden oder bei denen Verschlechterungen vorliegen, die über die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme hinausgehen, werden wir Wertersatz in angemessener Höhe geltend machen und den jeweiligen Betrag mit Ihrem Rückzahlungsanspruch verrechnen."

Das passt schonmal garnicht zusammen. Deshalb will ich einfach nur die defekte Ware zurückgeben, das Geld, sowie den Rückversand erstattet haben.
Ich nehm auch gerne einen Gutschein, dass ist nicht das Problem.

Mfg
Jörg

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