Garantiefall - ALLES einsenden?

28. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sascha_1975
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Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)
Garantiefall - ALLES einsenden?

Hallo,

ich habe ein Problemmit einer 1 Jahr alten Anlage:
MP3-CDs werden nich trichtig abgespielt, mal hakt das Lied mal nicht. Die Leuchtstärke der einzelnen Segmente in der Trackanzeige ist unterschiedlich. Die Fernbedienung funktioniert nur sporadisch weil die Verbindung von Verstärker (darüber läuft die Fernbedienung) zum CD-Teil nicht richtig sitzt. Die Signale werden vom Verstärker über ein Kabel (mono-Klinke 3,5") an das CD-Teil weitergeben. Doch scheinbar sind die Abnahme-Federn der Buchse ausgeleiert. Fernbedienung geht nur dann wenn an dem Stecker gedreht wird und der in einer bestimmten Position sitzt.

Jetzt die Frage:

Kann der Verkäufer verlangen dass ich die GANZE Anlage einsende (mit Boxen, Glasplatten ect?) - das ist ja dann doch schon ein nicht unerheblicher Aufwand. Oder kann ich einfach sagen, dass nur der Verstärker und das CD-Teil defekt sind und ich dementsprechend nur die defekten Teile einsende? Eine Überprüfung ist mit diesen beiden Komponenten alleine möglich, dazu benötigt man den anderen Kram nicht. Und wer kommt für die Versandkosten bei einem Garantiefall auf?
Da es ein 1,2,3 - Kauf war, gehe ich davon aus, dass der Verkäufer das Gerät nicht reparieren (lassen) kann, er das Gerät nicht austauschen kann, weil es ein "Restposten" war. UNd was passiert wenn der Verkäufer dann einfach behauptet, dass alles funktioniert und die Buchsen des Übertragungskabel durch eigenverschulden defekt sind? Ich meine das Kabel wir eingesteckt und gut. Beim Staubwischen wird die Anlage dann mal verschoben, die Kabel aber nicht mehrmls täglich rausgezogen und wieder reingesteckt - das Kabel war immer drin. Und die Buchsen dürften ja nicht ausleiern.

Welche Möglichkeiten habe ich? War der letzte Kauf bei einem 1,2,3 - Artikel weil ich merk, dass man dann nur Streß hat.

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17 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Zum Ersten müsste mal nachgewiesen werden, dass ein Sachmangel vorliegt, dann dass dieser auch bereits bei Vertragsschluss vorlag. Dann kann das defekte Teil eingeschickt werden.

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#2
 Von 
Sascha_1975
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für den beigegebenen Senf, der überhaupt nicht passt:

Das ein Mangel vorliegt ist bewiesen mit Bildern und auch durch AUssagen von Personen die den Defekt miterleben.
Warum sollte nachgewiesen werden, dass der Mangel bei Vertragsabschluss schon bestnad? Dem ist nicht so, die Anlage ist immerhin ein Jahr alt und macht jetzt Probleme.

Mir geht es um folgende Punkte:
a) Muss ALLES eingesendet werden oder nur die defekten Teile (Wozu sollte ich Boxen, Glasplatten ect. miteinsenden? Ich will nur die Elektronik / Mechanik repariert wissen)
b) Wer kommt für die Versandkosten im Garantiefall auf?

c) Was passiert wenn das Gerät nich tmehr vorhanden ist / repariert werdne kann ect. (weil es ein Restposten war)

Vom unsterblichen Mahnmann wurde keine Frage beantwortet - hat er überhaupt gelesen was ich frage??? Danke

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

Danke für den beigegebenen Senf, der überhaupt nicht passt:



:party: :party: :party:

Dann werden wir doch mal konkreter:

Zuerst mal muss man unterscheiden, ob es um Garantie oder Gewährleistung geht. Garantie ist freiwillig und kann nach dem Willen des Garantiegebers ausgelegt werden (mir fällt spontan der Versand an Muhamma Electronic in Lybien ein *ist ein Insider*). Sofern es in den Garantiebedingungen steht, muss die Anlage mit Zubehör eingeschickt werden.
Die gesetzliche Gewährleistung deckt nur Sachmängel ab, die bei Kauf vorhanden waren. Zeigt sich innerhalb der ersten 6 Monate ein Sachmangel (für dessen Vorliegen der Käufer nunmal beweispflichtig ist) wird vermutet, dass er bei Übergabe vorliegt. Die 6 Monate sind hier wohl zweifellos um. Also muss der Käufer (sofern der VK das verlangt) ebenso beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorgelegen hat. Das mag dir nicht gefallen, steht aber so im Gesetz.
:engel:

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

Hier sind also alle bemüht der Weischwurst den objektiv richtigen Senf zuzuordnen auch wenn Ihnen das nicht immer gleich schmecken mag. Geschmack ist eben subjektiv.



<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/emotlol_2.gif></img><img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/emotlol_2.gif></img><img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/emotlol_2.gif></img><img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/emotlol_2.gif></img>


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#7
 Von 
Sascha_1975
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Gut versuch ich es etwas deutlicher zu schreiben und entschuldige mich auch fürs pöbeln. Bin nur stinkig weil das andauernd passiert:

Es wurde im Mai 2005 eine neue Anlage von einem gewerblichen Verkäufer gekauft. Rechnung besagt: "Es gelten 24 Monate Gewährleistung"

Defekte wie folgt:
Das Display leuchtet unterschiedlich hell (also die einzelnen Segmente in den Zahlen und Buchstaben - sieht ***** aus.
Der MP3 Player spielt keine MP3's mehr ohne ruckeln ab - andauernd Liedunterbrechungen.
Die Steckverbindung Verstärker - CD-Player für die Fernbedienung funzt nich tmehr so richtig. Geht nur wenn der Stecker in einer bestimmten Position ist (also irgendein mechanischer Fehler)

Diese Fehler kann man sehen, fühlen, hören . Und falls der Händler sagt "Da ist kein Fehler" - dann können das viele Freunde bestätigen, dass die fehler doch da sind.

Im Prinzip möchte ich nur die Fehler repariert wissen und deswegen nur das wesentliche der Anlage einseden. Frage da: Wer zahlt den Transport und was passiert wenn das Gerät nich tmehr repariert werden oder ausgetauscht werden kann weil es sich damals um einen günstigen restposten handelte.

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Wer zahlt den Transport*

Der Händler, wenn er denn zur Gewährleistung verpflichtet ist. Dies ist er nur, wenn du nachweist, daß der Defekt schon beim Kauf vorlag.

Ansonsten muß man die Frage von Pawel wiederholen. Gibt es eine Garantie seitens des Herstellers?

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#9
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ Sascha_1975

Um es nochmals klar zu machen:

Wenn du 'nur' Gewährleistung hast, musst du beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe der Sache (also vor einem Jahr) vorlag!

Anders bei einer Garantie.

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#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

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#11
 Von 
Sascha_1975
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Hm mag sein das das doof klingt aber ich versteh nur Bahnhof:

Ich kaufe das Gerät bei einem Händler un dhabe dann nach einem Jahr keine Möglichkeiten einer kostenfreien Reparatur? Wer gibt mir denn die Garantie? Und wieso gibt es dann einen 2Jahres-Gewährleistungsraum? Ist doch dann überflüssig oder?

Eignetlich sollte ich die Frage stellen: Das neue Gerät ist nu nach einem Jahr teildefekt und ich möchte es repariert haben. So wie ich das kenne ist der Händler mein Ansprechpartner. Muss der Händler nicht Garantie übernehmen? Ich bin ehrlich gesagt etwas verwirrt

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#12
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Und auf ein Neues:

Wenn du bei einem Händler eine Ware kaufst, hast du 2 Jahre lang Gewährleistung. Das bedeutet, dass eine kostenlose Reparatur/Austausch möglich ist, wenn DU beweisen kannst, dass die Ware schon bei der Übergabe defekt war. Dies ist natürlich schwer. DAHER: Wenn du bei einem gewerblichen Verkäufer die Ware beziehst, ist diese "Beweispflicht" umgedreht. Der Verkäufer muss nachweisen, dass eben kein Mangel vorlag, als er Dir die Sache übergeben hat. Sind die 6 Monate um, bist wieder Du in der Beweispflicht.

Später auftretende Mängel werden von der Gewährleistung nicht erfasst; auch wenn das viele nicht wissen.

Auf was du anspielst, ist die Garantie. Der Händler ist NICHT(!!!) verpflichtet, dir welche zu geben.

Es kann(!) sein, dass der Gerätehersteller Garantie gibt, dies hat dann aber nichts mit dem Händler zu tun.

Klaro?

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#13
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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#14
 Von 
Sascha_1975
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein nein - es handelt sich um eine Anlage :-)

Hm - jetzt mal eine Frage zur Logik der Rechtslage:

a) wenn der Artikel schon bei Übergabe defekt war - wer wartet dann 2 Jahre darauf dies zu reklamieren? Aus diesem grund ist doch dann ein 2 Jahresraum absoluter Schwachsinn?

b) wenn der Artikel also bei der Übergabe fehlerfrei war (war er ja), habe ich keine Möglichkeit der Schadensregulierung?

Na dann kann man ja gleich Artikel herstellen, die auf eine Lebenszeit von 7 Monaten ausgelegt sind. Denn bei der Übergabe funktionierte der Artikel - ist nach 7 Monaten "kaputt" gegangen und ich habe keine Möglichkeiten mehr auf eine kostenlose Reparatur.

Es ist ja auch Blödsinn beweisen zu müssen, dass der Artikel bei Übergabe defekt war, wenn er es eben nicht war, sondern den geist erst nach längerer Zeit aufgibt.

Hm - solch eine Gesetzeslage kann ich nun nicht nachvolziehen, aber danke für die Infos. Das war mir in der Tat so nicht bewusst und bedeutet, dass meine knapp 1 Jahr alte Anlage auf eigene Kosten repariert werden muss, weil zum Zeitpunkt der Gefahrübergabe kein Fehler vorlag. Und von freiwilliger Garantie steht nirgendwo etwas. Leider.

Also bin ich jetzt der Dumme *gg* Danke für die geduld - jetzt hab ich es kapiert. Immer schön darauf achten, dass die Wortkombination "2 Jahre Garantie" in den Auktionstexten auftaucht, dann bin ich ja aus dem Schneider, gell. Und wenn dort steht 2 Jahre Gewährleistung - dann Finger weg.

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Und von freiwilliger Garantie steht nirgendwo etwas.*

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß der Hersteller keine Garantie auf seine Geräte gegeben hat. Vielleicht solltest du das erst klären, bevor du dich aufregst.

*Und wenn dort steht 2 Jahre Gewährleistung - dann Finger weg.*

Das wird dort immer stehen, denn ein gewerblicher VK ist dazu verpflichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
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