Garantiefall AV-Reciever

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Eric11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantiefall AV-Reciever

Hallo,

mein AV-Reciever ist in den 2 Jahren Garantie kaputt gegangen.

Es hat 2 Monate ca. gedauert bis ich eine Antwort vom Online-Händler bekommen habe.
Man möchte mich mit einem Zeitwert von ca 105 Euro abspeisen ( Neupreis ca 190 ).
Der Reciever wurde an den Hersteller zurück geschickt und nun sagt man, dem Hersteller würden
die Ersatzteile fehlen!

Das ganze läuft seit dem 18.9.2019.

Habe ich Anspruch auf ein Austauschgerät oder etwas in der Richtung?


MFG

-- Editiert von Eric11 am 19.11.2019 14:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Eric11):
Habe ich Anspruch auf ein Austauschgerät oder etwas in der Richtung?
Das entnimmt man den Garantiebedingungen des Herstellers. In der Regel allerdings nicht.

Persönlcihe Meinung: In Zeiten schnelllebiger Elektronik und deren Wertverfall finde ich 55% Restwert nach 2 Jahren angemessen. Bekommt man zu dem Preis denn ein vergleichbares, gebrauchtes Exemplar.

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Der Fragesteller hat sich, denke ich, leider nicht sauber ausgedrückt. Ob die Sache schon zwei Jahre alt ist, steht da nicht wirklich eindeutig.

@TE: Wie lange ist der Kauf her und möchte man sich vllt lieber an Gewährleistungsrechten orientieren statt an der Garantie?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eric11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

2 Monate vor Ablauf der 2 jährigen Garantie ist der Reciever kaputt gegangen.

Es handelt sich um ein Gerät der Firma Pioneer, gekauft auf Alternate.de ( Ich hoffe man darf das hier erwähnen )

Folgendes steht unter anderem in der Pioneer Verbrauchergarantie :

4. Die Verpflichtungen des Vertreibers beschränken sich darauf, das defekt Produkt nach
eigenem Gutdünken entweder zu reparieren oder zu ersetzen.

Was gilt jetzt für mich rechtlich? Die Garantie von Alternate oder Pioneer? und was antworte ich dem Kundenservice?






-- Editiert von Eric11 am 19.11.2019 16:36

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Eric11):
4. Die Verpflichtungen des Vertreibers beschränken sich darauf, das defekt Produkt nach
eigenem Gutdünken entweder zu reparieren oder zu ersetzen.
Das steht da wirklich so drin?

Zitat (von Eric11):
Was gilt jetzt für mich rechtlich? Die Garantie von Alternate oder Pioneer?
Wenn beide eine unabhängig voneinander eine Garantie anbieten, hat man gewisserweise Wahlfreiheit.

Zitat (von Eric11):
und was antworte ich dem Kundenservice?
Das, was man möchte und, worauf man lt. Garantiebedingungen ein Anrecht hat.
Steht der obige Satz wirklich so dort und ergeben sich keine weiteren Punkte, sähe es erstmal schlecht aus. WEnn der Vertreiber nicht zu ersetzen zu Gutdünken vermag...
Wenn wir jetzt mal unterstellen, dass eine Reparatur absolut und garantiert absehbar nicht technisch möglich sein wird, könnte man durchaus darüber nachdenken, ob der Händler bzw. Hersteller zur Nachlieferung eines Ersatzgerätes verpflichtet wäre. Dann landet man aber irgendwann auch schlussendlich wieder bei einer Erstattung, welche sich, nach einem Abschlag für die Nutzungsdauer, mutmaßlich in dem bereits vorgeschlagenen Bereich bewegen könnte.

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