Garantiefall : Porto wird einbehalten

1. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Leve
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantiefall : Porto wird einbehalten


Hallo liebe Community ,

ein Hersteller gibt zwei Jahre Garantie.
In disem Zeitraum kommt es zu einem Garantiefall.

Der Käufer wendet sich an den Hersteller.

Dieser weist darauf hin, den Artikel bitte unfrei an die Serviceadresse zu senden.

Der Käufer beachtet dies nicht und geht zur Post und bezahlt das Proto und macht das Paket frei .

Ohne Beanstandung wird der Artikel ersetzt.

Der Käufer erhält seine Versandkosten jedoch nicht, da er eben nicht unfrei versandt hat.

Die Fragen die mich nun interessieren :

1. Ist der Hersteller in einem Garantiefall verpflichetet den Versand zu übernehmen?

2. Falls nein, dies aber explizit in den Garantiebedingungen erwähnt wird, darf der Hersteller dann den "Versandweg" bestimmen.
Unter Versandweg ist gemeint ob unfrei , frei , über welches Versandunternehmen etc ...

3. Bei Verlust des Artikels auf dem Versandweg haftet soweit mir bekannt (bitte korrigiert mich) der Hersteller/Verkäufer .

Kann der Käufer auf versicherten Versand bestehen und das Porto einfordern ?

Bei Verlust wäre ein Nachweis gegenüber dem Hersteller kaum möglich.

4. Was ist , wenn kein Garantiefall vorliegt? Es vielleicht sogar durch Eigenverschulden des Käufers passiert ist, dass der Artikel einen Defekt aufweist ? Beispielsweise durch unsachgemäßen Gebrauch.

Kann hier der Verkäufer/Hersteller das Hin und Rückporto verlangen und zudem sogar noch Gebühren oder Kosten erheben ?


Ich bin wirklich sehr gespannt auf eure Meinungen und Beiträge ;)

Ich bin auch froh um Ausschweifungen bezüglich dieses Themas, da es mich sehr interessiert.



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1 Antwort
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