Garantiefall Saturn

13. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
MaximilianMueller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantiefall Saturn

Guten Abend,

mein mp3-Player ist defekt, ich kaufte ihn am 31.01.09 im Saturn Markt Oldenburg.
Da er jetzt kaputt ging (kopfhörerbuchse), man hört nur noch auf der rechten seite etwas und zwischenzeitlich auf dem linken, nur wenn der stecker in einer bestimmten position ist. Daraufhin ging ich ins Service Center von Saturn um ihn zu reklamieren.
Der "sehr freundliche" Mitarbeiter sagte zu mir er wolle ihn einschicken und ich müsste ca. 14 Tage warten. Ich fragte ihn wie es mit einem Leihgerät bzw. einem neuen Gerät aussieht, da der mp3-Player noch nicht wirklich alt ist. Der Mitarbeiter sagte es wäre ihm relativ egal, er wäre nur "der nette" Mann, der ihn für mich zum Hersteller schicken würde, indirekt wohl soviel wie "Ich hätte auch nichts tun müssen".
Dies ist meiner Meinung nicht korrekt, ich "googlete" diesen Fall und fand den §439 BGB .
Am folgenden Tag ging ich erneut ins Service Center und schilderte dem Fall einen anderen Mitarbeiter, der dazu nichts sagen konnte, aber der den "netten Mann" vom Vortag holte. Dieser wiederrum sah mich und drehte auf den Hacken um und holte den Serviceleiter, dem ich dann das ganze Prozedere nochmal erklärte und wiederrum um ein Neu- bzw. Leihgerät bat, in Berufung auf §439 BGB . Daraufhin sagte er zu mir er hätte das Recht dreimal nachzubessern, damit gab ich mich nicht zufrieden und wollte natürlich immer noch ein Neu- bzw. ein Leihgerät haben.
Da wurde auch der Serviceleiter zum "sehr netten" Mann und sagte mit einem süffisanten Lächeln dies wäre ja ein freies Land und ich könnte ja alle Register ziehen.

Um die Situation, nach diesen pampigen und meiner Meinung nach unverschämten Aussagen, verließ ich das Service Center vorerst.

Jetzt meine Frage an euch, was habe ich wirklich für Rechte bzw. wie kann ich weiter vorgehen?

Vielen Dank im Vorraus für Antworten,

Gruß Maximilian

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)
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#3
 Von 
MaximilianMueller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

an Mirk: Erstmal herzlichen Dank :) Ich werde mich nun schriftlich an Saturn wenden, schauen wir mal wie es ausgeht.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

Seltsam
Mir erging es ähnlich, allerdings mit einem DVD-Brenner. Da ging nach ca. 14 Tagen gar nichts mehr.
Ich bin also hin zu Saturn um sprach da sehr höflich vor und schilderte ganz sachlich das Problem ohne auf irgendwelche Paragraphen rum reiten zu wollen.
Ohne langes gerede bekamm ich einen Neuen (OVP). ;)

-- Editiert am 20.05.2009 12:37

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#5
 Von 
mimo1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

solange man nichts sag, wird der Händler nur die Garantieabwicklung übernehmen. Also sollte man von Anfang an sagen, das man Gewährleistung haben möchte.
Aber auch einen sofortigen Austausch kann man nicht erwarten, da der Händler das Recht hat die Ware zu überprüfen ob überhaupt Anspruch auf Gewährleistung besteht.

>muran<: Viele Hersteller haben DOA oder schreiben defekte Ware sofort gut. Da ist ein Austausch sofort möglich.

MFG

Nimo1

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Polstersessel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem, zwar nicht bei Saturn sondern bei Conrad, und es geht um einen PC, aber im Prinzip dasselbe: der Verkäufer verweigert Umtausch, obwohl er mehrere vergleichbare Geräte da hat, und bietet als einzige Möglichkeit an, meinen PC einzuschicken, für unbestimmte Zeit. Ein Ersatzgerät wird ebenfalls verweigert, eine Rücknahme auch. Das kann ich nicht akzeptieren, da ich gerade meine Magisterarbeit schreibe und den PC täglich benötige.

Auf seiner Website informiert Conrad: "Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung vor.". Wenn ich die Rechtslage richtig verstanden habe, kann sich ein Händler das Recht auf Nachbesserung nicht vorbehalten, sondern muss dem Käufer die Wahl überlassen, richtig?

Wie soll ich nun vorgehen? Ich möchte nicht nochmal hinfahren, um mich wieder abwimmeln zu lassen, und schon gar nicht mit dem PC, der ja recht schwer ist (ich habe kein Auto).

Danke und viele Grüße vom Polstersessel.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mimo1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur rein Theoretisch:
Ich kauf mir einen Neuwagen und der Tacho ist defekt.
Nach 179 Tagen fahre ich dann zum Autohändler und hole mir ein neues Auto.
Hab ja die Wahl zwischen neuer Ware oder Reparatur.





-- Editiert am 05.06.2009 08:16

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#12
 Von 
Polstersessel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Mit welcher Begründung?


Eigentlich ohne Begründung. Er sagte, dass der Rechner eingeschickt wird, weil sie im Hause keine Werkstatt haben. Das ist übrigens Unsinn, weil man dafür keine Werkstatt braucht: Der PC ist noch versiegelt, das genügt zur Feststellung, dass ich ihn nicht aufgemacht habe und die Hardware-Konfiguration noch original ist. Ein Schraubendreher genügt, um eine defekte Komponente auszutauschen, und ich weiß, dass Conrad-Mitarbeiter mit solchem Werkzeug ausgestattet sind. Ich sagte, dass es sich offenbar um einen RAM-Defekt handelt, und es möglicherweise genügen würde, wenn sie diese Komponente austauschten, aber er beharrte auf dem Einschicken und lehnte diese Option ab. Ich erwiderte, dass das Einschicken für mich nicht geht wegen meiner Magisterarbeit, und fragte nach dem Umtausch oder Rücknahme, er antwortete, "wir werden ihn so nicht mehr zurücknehmen". Ich erklärte erneut, dass das so nicht geht und fragte, ob er mir irgendeine andere Alternative vorschlagen kann. Er sagte "nein". Da mir die Rechtslage in dem Moment nicht bekannt war, habe ich da nicht weiter diskutiert, hab aber beim Gehen gesehen, dass sie einige vergleichbare Geräte in ähnlicher Preislage vorrätig haben.

quote:
Für Nicht-Online-Käufe hätte diese Formulierung auf der Website von vorneherein keine Bedeutung, und gegenüber Verbrauchern könnte damit jedenfalls keine Beschränkung des Rechts zur Wahl der Nacherfüllungsart wirksam vereinbart werden.


Danke, das hilft mehr auf jeden Fall weiter.

Was soll ich nun machen? Ich glaube nicht, dass ich mich gegen den Typen durchsetzen kann. Er begründet nichts, er sagt einfach "nein". Ist es erfolgversprechend, an Conrad einen Brief zu schreiben? Und wenn sie gar nicht darauf eingehen / nicht antworten?

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