Garantiereparatur wird nicht geleistet - Asus

22. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anreusch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Garantiereparatur wird nicht geleistet - Asus

Guten Morgen!

Ich kaufte am 02.02.2016 bei Asus ein Notebook. Das hat 2 Jahre Garantie und am Ende 2017 traten zwei Fehler auf. Der Bildschirm stürtze nach einem Flackern ab und war schwarz. Dann musste ich immer den Laptop neustarten damit er wieder funktionierte. Außerdem war ein USB-Port defekt, da er keine Festplatte, USB-Sticks oder eine Maus nicht erkannte.Dadurch habe ich das Gerät zur Reparatur innerhalb der Garantiezeit eingeschickt.
Als das Gerät zurück kam waren die Fehler nicht behoben.

Daraufhin habe ich mit Asus telefoniert und eine weitere Reparatur auf Kulanz bekommen, da die Garantie mittlerweile abgelaufen war. Das Gerät war dann wieder mehr als 1 Monat bei Asus, ich bekam es gestern zurück, die Fehler waren immer noch nicht behoben.
Auf Anfrage bei Asus hieß es nur, dass das Gerät bei ihnen funktionierte. Sie haben viele Teile wie das Motherboard, Flexleitungen und USB-Ports ausgewechselt und alles hat bei ihnen nach der Prüfung funktioniert. Der freundliche Asus Mitarbeiter wunderte sich aber, dass zu diesem angeblichen Teiletausch kein Reparaturbericht vorlag und will sich darüber Informieren und sich dann wieder melden.
Der Mitarbeiter mit dem ich davor telefoniert hab (ich habe zweimal angerufen) meinte, dass wenn der Fehler bei ihnen nicht auftritt sie ihn auch nicht reparieren können (bezogen auf den Displayfehler). Aber der Fehler tritt halt einfach nicht immer auf, sondern nur ab und zu. Heißt es kann mal ne Woche gut sein, und dann stürtz er plötzlich wieder 3 mal am Tag ab.

Hier sind die Daten zum Eintreffen in der Reparatur und die Rücksendung an mich:

25.01.2018 - 30.01.2018
12.02.2018 - 15.03.2018


Mein Frage an euch:
Kann dagegen rechtlich etwas unternommen werden? Ist aus meiner Sicht von Asus ein Versuch sich um die Reparatur nicht leisten zu müssen.


Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

dir ist schon klar, das Garantie etwas FREIWILLIGES ist? Was steht denn in den Garantiebedingungen drin?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anreusch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hier sind die Garantiebedinungen von Asus:
https://eu-rma.asus.com/pick_eu/de/agb.pdf

Unter Punkt 1 steht, dass bei einem Schaden oder Mangel innerhalb der Garantiezeit die defekten Bauteile von Asus durch gleichwertige oder höherwetige Bauteile ersetzt werden.

-- Editiert von Anreusch am 22.03.2018 12:22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

So, jetzt müsste man nur noch nachweisen, das das

Zitat (von Anreusch):
Schaden oder Mangel innerhalb der Garantiezeit
auch zu trifft.

Denn der Garantiegeber hat ja nichts feststellen können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anreusch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So, jetzt müsste man nur noch nachweisen, das das
Zitat (von Anreusch):
Schaden oder Mangel innerhalb der Garantiezeit
auch zu trifft.

Denn der Garantiegeber hat ja nichts feststellen können.



Das habe ich nicht geschrieben:
Die defekte USB Buchse wurde vom Hersteller ja erkannt. Warum sollten sie auch Bauteile austauschen wenn sie überhaupt kein Fehler erkannt haben?
Das einzige, wo es ein Problem am Nachweis geben könnte, wäre das Display Problem. Das kann der Hesteller auch nicht so einfach erkennen, da man mit dem Laptop dafür ein paar Minuten/Stunden arbeiten muss, bis der Fehler auftritt.
Für diesen Fehler habe ich aber auch Zeugen.
Laut einem Asus Mitarbeiter kann es gut sein, das beide Fehler vom Motherboard erzeugt werden. Aber es wurde ja nicht ein Mal der nachgewiesene Fehler mit den USB-Buchsen repariert.

0x Hilfreiche Antwort

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