Ich habe mir vor 3 Monaten neue Lampen für meine Scheinwerfer am Auto gekauft im DUO Pack 2 Stück. Eine davon ist jetzt defekt, die andere funktioniert wunderbar. Der Händler lehnt eine Garantieleistung ab. Es gibt keine gesetzliche Garantie auf Verschleißteile, so sein Kommentar. Ist die Ausssage richtig ?
Danke für die Antworten, Pittja
Garantiezeit Leuchtmittel
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



> Es gibt keine gesetzliche Garantie auf Verschleißteile
Das ist so falsch, daß es schon wieder richtig ist.
Ein "gesetzliche Garantie" gibt es sowieso nicht, nur gesetzliche Gewährleistung.
"Verschleißteile" sind auch nicht pauschal von der Gewährleistung ausgenommen. Lediglich der normale Verschleiß (Kerze brennt ab, Bremsen sind nach 50.000 km runter) ist davon nicht abgedeckt. Mängel, die über zu erwartenden Verschleiß hinausgehen schon.
So gesehen ist der Satz "Es gibt keine gesetzliche Garantie auf Verschleißteile" wieder richtig, weil es keine "gesetzliche Garantie" auf irgendwas gibt. Das ist aber nicht das, was dein VK gemeint hat.
Ein Gewährleistungsfall liegt dann vor, wenn der Mangel bereits zum zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. In den ersten 6 Monaten gilt eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war.
Wenn man das jetzt auf die Bremsbeläge beim Auto anwendet, dann fällt die normale Abnutzung nicht unter die Gewährleistung, da es sich dabei nicht um einen Mangel handelt, der beim Kauf bereits vorhanden war.
Wenn der Bremsbelag jedoch nach 3 Monaten bricht, dann ist das ein Gewährleistungsfall, da es sich nicht um normale Abnutzung handelt. Der Verkäufer wird nicht beweisen können, dass der Bruchansatz nicht schon beim Verkauf vorhanden war, es sei denn der Bremsbelag ist bei einem Unfall gebrochen. Auf Verschleißeile gibt es also die gleiche gesetzliche Gewährleistung, wie bei allen anderen Dingen auch.
Kommen wir zurück zur Glühbirne. Da hinkt die Argumentation des Verkäufers schon deswegen, weil Glühbirnen gar keine Verschleißteile sind. Beim Betrieb von Glühbirnen tritt keine Abnutzung auf. Wenn Glühbirnen irgendwann einmal kaputt gehen, dann aufgrund von Alterung. Dass die Lebensdauer einer Scheinwerferbirne deutlich unterhalb der Lebensdauer des Autos liegt, macht die Glühbirne noch nicht zu einem Verschleißteil.
Wenn die Glühbirne für den Scheinwerfer bereits nach 3 Monaten kaputt geht, dann gilt die Beweislastumkehr und der Verkäufer muss nachweisen, dass die Schwachstelle, die zum vorzeitigen Defekt geführt hat, beim Kauf der Birnen noch nicht vorhanden war. Da ihm das kaum gelingen wird, muss er die Glühbirne im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gegen eine neue funktionierende Birne tauschen.
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