Gartenhaus falsch geliefert keine abholung durch Verkäaufer

4. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
msn587628-87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenhaus falsch geliefert keine abholung durch Verkäaufer

Hallo
Ich habe anfang des Jahres ein Gartenhaus für ca 2500€ bestellt. Geliefert wurde vor 3,5 Wochen.
Wie sich rausstellte hat mir die Spedition das Falsche Model geliefert. Ich habe alles dokumentiert und dem Online Shop übermittelt, welcher mir auch sofort eine Reklamation zusagte. Nach 3,5 Wochen und 3 Telefonaten mit der Hotline habe ich immer noch keinen Abhol Termin für die Falsche Ware. Wie es aussieht meldet sich der Versand auf 3 dringlichkeits anfragen der Hotline nicht bei mir und blockiert mich wenn ich direkt zum Versand durchgestellt werde. Jedes mal die antwort der Hotline es wird ein dringlichkeits Auftrag angehängt und der Versand würde sich direkt bei mir melden. Das Problem an der sache, es ist eine ziemlich grosses Paket und steht direkt vor meiner Garage in der Einfahrt so das alles seit Wochen blockiert ist! Ohne Stappler oder zerlegter Palette bekomme ich das nicht weg. Was solte ich am besten jetzt unternehmen? Frist setzen per einschreiben und dann entfernen (Verkaufen, Entsorgen etc) falls immer noch nicht seitens des Verkäufers reagiert wurde?
gruß und danke schon mal für die hilfe

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von msn587628-87):
Frist setzen per einschreiben

Da da "bitte bitte" nicht hilft, würde ich jetzt an Verkäufer mit Fristsetzung, Zustellnachweis so wie der deutlichen Ansage das dann auch Schadenersatz und Anwalt sowie Gericht auf ihn zukommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34375 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von msn587628-87):
und blockiert mich
Das kann ich verstehen, zumal du sicher nicht der einzige bist, der seit X Wochen mal eben schnell was am Telefon klären will... zum 3. mal und nur mal ganz schnell.
Der Versand wird sich bei dir melden.
Zusätzlich kannst du schriftlich mit Zustellnachweis deinem Frust und Ärger mit Fristsetzung Luft machen.
Zitat (von msn587628-87):
direkt vor meiner Garage in der Einfahrt
Aber du hast dich schon damit arrangiert? Hast einen P gefunden?
Zitat (von msn587628-87):
Ohne Stappler oder zerlegter Palette bekomme ich das nicht weg.
Das solltest du auf keinen Fall versuchen. :sad:
------------------------------------------
p.s. In unserem Wohnzimmer steht seit 4 Wochen ein zur Abholung bereiter großer defekter Kühlschrank. Konnte nicht hier repariert werden, konnte auch nicht mitgenommen werden zum HG-Service, weil Totalschaden nach 1,3 Jahren. Abgeholt wird er, aber wann? So langsam gehört er zum Mobiliar :grins: ---die Zeit bringts mit sich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
msn587628-87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber du hast dich schon damit arrangiert? Hast einen P gefunden?


habe ums haus rum ein paar parkbuchten das geht schon oder besser muss gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Wurde die Lieferung denn angenommen oder wurde die Annahme verweigert.

Hier sollte man prüfen wer denn nun das Lagerrisiko für die abgestellte Ware in der Einfahrt trägt. Ich vermute (bin mir aber nicht ganz sicher) das dies in Falle eine Warenannahme der TE ist.

Von Prinzip her könnte der TE auch selbst einen Spediteur beauftragen und das Paket an den Händler zurücksenden. Die Kosten könnte er dann vom Händler zurück fordern.

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8536 Beiträge, 4067x hilfreich)

Hallo

Zitat:
und dann entfernen (Verkaufen, Entsorgen etc) falls immer noch nicht seitens des Verkäufers reagiert wurde?
Ganz schlechte Idee, da man dann den vollen kaufpreis schuldet. Ist dieser höher als der gezahlte, muss man sogar noch nachzahlen...

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