Gastrogeräte Verkauf von Privat an Gewerbe

5. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
harry2772
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
Gastrogeräte Verkauf von Privat an Gewerbe

Hallo an alle,

war am Wochenende auf der Suche nach einem neuen Kombidämpfer und bin irgendwie durch Zufall auf ebay Kleinanzeigen gelandet.
Dort wurde ein Kombidämpfer 6 Monate alt für € 2000.- verkauft, Listenpreis ca. € 7400.- eigentlich ein sehr guter Preis.....zu gut.

Jetzt kommt das was mich ein wenig nervös macht.
Der Verkauf wird als Privatverkauf deklariert obwohl der Verkäufer (im Vertrieb) bei einer Firma arbeitet die Großküchen/Objekteinrichtungen macht....
Auf Nachfrage warum dieser als Privat verkauft wird, hieß es erst, das er das Gerät von einem Kunden abgekauft hätte und dann plötzlich dass dieses im Kundenauftrag verkauft wird..... und weiter schreibt er, er ist Fachhandel für Großküchen und Technik.....aber er ist nur der Vertriebsleiter !

Die Adresse wo wir das Gerät anschauen und Testen können ist die Firmen Adresse, aber in der Woche erst ab Uhr 17:30 !!

Wenn man ein Kaufvertrag von Privat macht worauf wäre bei diesem Fall hier zu achten.....Gewährleistung....was gilt es sonst noch im Vorfeld abzuklären?

Schöne Ostern



Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von harry2772):
Dort wurde ein Kombidämpfer 6 Monate alt für € 2000.- verkauft, Listenpreis ca. € 7400.- eigentlich ein sehr guter Preis.....zu gut.
Irgendwas an diesem Vogel ist fischig...

Zitat (von harry2772):
Wenn man ein Kaufvertrag von Privat macht worauf wäre bei diesem Fall hier zu achten.....Gewährleistung....was gilt es sonst noch im Vorfeld abzuklären?

Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung kann vom privaten Verkäufer ausgeschlossen werden. Da du als Gewerbetreibender kaufst ist das sowieso ein komplett anderes Thema. Die Verbraucherrechte der Sachmängelhaftung gelten für dich eh nicht (Beweislastumkehr etc. pp.). Wenn das Gerät nach 3 Wochen nicht mehr geht, dann ist es dein Schrotthaufen und nicht Problem des Verkäufers. Das ist quasi dein gewerbliches Risiko... Ob du das so eingehen möchtest, musst du selbst entscheiden.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Das ganze stinkt zum Himmel und 3 km gegen den Wind ...




-- Editiert von Harry van Sell am 05.04.2021 16:05

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
harry2772
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Verkäufer bei eBay Kleinanzeigen ist auch der Verkaufsleiter der Firma, so weit stimmt das alles.
Warum dieser natürlich das ganze als Privat verkauft steht auf einem anderen Blatt, da ist irgendwas seltsam !!

Der Hersteller (Eloma) räumt auf seine Geräte 2 Jahre ein. Könnte man dann evtl. an den Hersteller ran da das Gerät Baujahr 07.2020 ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Ich schliesse mich meinen Vorrednern an. Finger weg - die Sache stinkt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.152 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen