Habe für eine Auktion (keine Internetauktion, sondern eine "richtige" Auktion mit gedrucktem Katalog) ein schriftliches Gebot abgegeben, die Auktion findet in 10 Tagen statt.
Gibt es eine Möglichkeit, das Gebot noch zurückzunehmen oder zu widerrufen?
Gebot bei Auktion zurücknehmen
18. April 2007
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Frage vom 18. April 2007 | 21:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebot bei Auktion zurücknehmen
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#1
Antwort vom 18. April 2007 | 21:04
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Woher sollen wir das wissen?
Was sagen denn die Auktionsbedingungen und die AGB des Auktionshauses?
#2
Antwort vom 18. April 2007 | 21:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich wollte mich nur nach den allgemeinen juristischen Bestimmungen erkundigen. Bei gewöhnlichen Käufen hat man ja ein Widerrufsrecht. Die AGB des Auktionenhauses lauten bezüglich schriftlicher Gebote nur "Im Falle eines schriftlichen Gebotes beauftragt der Interessent den Versteigerer für ihn während der Versteigerung Gebote abzugeben" - über Möglichkeit oder Unmöglichkeit, solche Gebote zu widerrufen, steht nichts.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. April 2007 | 21:34
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
Bei gewöhnlichen Käufen hat man ja ein Widerrufsrecht.
Falsch, das gilt nur bei Fernabsatzverträgen.
Könnte mir in diesem Fall vorstellen, dass es schwierig wird, das Gebot zurückzuziehen. Setze Dich doch mit dem Auktionshaus in Verbindung mit Deinem Anliegen.
#4
Antwort vom 18. April 2007 | 23:26
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 211x hilfreich)
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schriftliches-Gebot-f%FCr-eine-Auktion-zur%FCcknehmen-?__f24841.html
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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