Gebraucht Kfz Privat nach 2 Wochen Motorschaden

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
BoMaG
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Gebraucht Kfz Privat nach 2 Wochen Motorschaden

Hallo liebe 123recht Gemeinde,

folgendes Problem, wobei ich natürlich denke das es keine Lösung zu meinen Gunsten gibt, aber ich dennoch ein Mal fragen will und jemand vll. doch eine Hoffnung machen kann:

PKW-Kauf von Privat:
Herr X aus Z, sonst PKW-Händler, verkauft ein Auto laut Kaufvertrag "von privat". Natürlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und mit den Hinweisen: Bastler-Fahrzeug, nicht fahrbereit, nicht zulassungsfähig, Mängel an Motor, Antriebseinheit, Nebenaggregaten, Bremsanlage...etc

weiterhin: Bei Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag erhält der Verkäufer eine Unkostenpauschale von 20% des Kaufpreises.

Und noch etwas: "Fahrleistung: lt. Tacho"

Und die Unterschrift ist nur ein "Bogen" also überhaupt nicht zu erkennen wer den unterschrieben hat.

Meine Fragen:
Hätte er defekte z.B. des Motors genauer beschreiben müssen?
Ist der Kaufvertrag schon dadurch nichtig, da nicht erkennbar ist wer den Kaufvertrag unterschrieben hat? (Gibt es nicht ein Gesetz oder ein Urteil das die ersten 3 Buchstaben erkennbar sein müssen?)
Ist eventuell etwas bzgl. der nicht direkt aufgeschriebenen KM Angabe zu machen?
Wenn nichts weiter hilft, bis wann kann ich den vom Kaufvertrag zurücktreten, was der Käufer ja laut Kaufvertrag anbietet?

Danke!

Eeine zusätzliche Info:
PKW wurde im August 2013 vom TÜV als mängelfrei geprüft und es wurden Bremsen etc neu gemacht

-- Editiert BoMaG am 13.01.2014 20:12

-- Editiert BoMaG am 13.01.2014 20:44

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Hätte er defekte z.B. des Motors genauer beschreiben müssen?


Kommt auf den Einzelfall an. Wenn er sich auf den Standpunkt stellt, er sei technischer Laie (auch bei Autohändlern nicht unglaubwürdig, das sind meist eher Geschäftsleute als Schrauber), wird er kaum Mängel detailliert beschreiben können.

quote:
Ist der Kaufvertrag schon dadurch nichtig, da nicht erkennbar ist wer den Kaufvertrag unterschrieben hat?


Per se nicht. Willst du denn wahrheitswidrig bestreiten, daß dein VK wirklich dein VK war? Prozeßbetrug? Nicht wirklich, oder?

quote:
Gibt es nicht ein Gesetz oder ein Urteil das die ersten 3 Buchstaben erkennbar sein müssen?


Gesetz nein. Entsprechende Urteile beziehen sich auf Fälle, in denen es Formvorschriften gibt. Ein Kaufvertrag hat aber keine Formvorschriften (er kann ja sogar rein mündlich geschlossen werden).

quote:
Ist eventuell etwas bzgl. der nicht direkt aufgeschriebenen KM Angabe zu machen?


Nein, auch das fällt unter Vertragsfreiheit. Man hätte es ja nicht unterschreiben müssen. Einen Einigungsmangel wird man hier wohl nicht konstruieren können, oder will man (erneut wahrheitswidrig) behaupten, man habe den Kilometerstand nicht bei Besichtigung des Kfz gesehen?

quote:
Wenn nichts weiter hilft, bis wann kann ich den vom Kaufvertrag zurücktreten, was der Käufer ja laut Kaufvertrag anbietet?


Höchst unklar. Die Klausel könnte insgesamt unwirksam sein, da sie einen pauschalisierten Schadensersatz enthält. Qualifiziert die Klausel als AGB (und nicht als Individualvereinbarung), hätte man folglich Pech und könnte daraus auch kein implizit vereinbartes Rücktrittsrecht mehr konstruieren.

quote:
und mit den Hinweisen: Bastler-Fahrzeug, nicht fahrbereit, nicht zulassungsfähig, Mängel an Motor, Antriebseinheit, Nebenaggregaten, Bremsanlage


Dazu zwei Fragen:

1. Entsprach der Kaufpreis dem eines relativ mangelfreien Autos dieses Alters und Laufleistung? Dann wären Hinweise wie "Bastlerfahrzeug" unbeachtlich.

2. Warum zur Hölle kauft man unter diesen Vertragsbedingungen einen Wagen, den man ganz normal fahren will? Ich verstehe es nicht. War da die Gier nach dem vermeintlichen "Schnäppchen" so viel stärker als die Vernunft?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BoMaG
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Bzgl:
Per se nicht. Willst du denn wahrheitswidrig bestreiten, daß dein VK wirklich dein VK war? Prozeßbetrug? Nicht wirklich, oder?

Der Verkäufer selber war auch nicht vor Ort (angeblich Reha nach Herzinfarkt aber paar Tage später meinte ein anderer Verkäufer der sei nur nicht immer hier aber er wäre im Ort), also hatte seine Frau das Auto verkauft und bei Fragen ihn immer angerufen.

Zu den 2 Fragen:
Also laut einer Werkstatt hier im Ort, welche nun auch das Fahrzeug geprüft haben, meinten mehr als ca. 1200€ wäre es so niemals mehr Wert. Und im Inserat bei Mobile stand nix von Unfallwagen oder Mängeln. Da stand noch Unfallfrei, sehr gepflegt, Zahnriemen und Inspektion neu.

zu 2.: Keine Sorge, ich verstehe das selber nicht /-: meine Frau war mit ihrem KfZ Mechaniker ihres Vertrauens dort und sie haben sich das Auto angeschaut. Auf die Frage warum so wenig Kühlflüssigkeit drin ist, kam die Antwort die Wasserpumpe wurde neu gemacht und es könnte dadurch noch eine Luftblase drin sein und das käme davon (Kfz Mechaniker dachte das es sein könnte). Das Problem des Nockenwellenklapperns hatte man nun erst gehört, nach dem der Mechaniker in seiner Werkstatt den Ölwechsel vollzogen hatte. Es stellte sich heraus, das falsches Öl, nämlich flüssigeres hinein gefüllt wurde. Vermutlich um das Klappern zu unterdrücken und somit zu vertuschen.

Wegen dem Rücktritt, also ich vermute der Vertrag hat AGB Charakter...er wurde kopiert sowie auch die Unterschrift drauf kopiert ist und einige Klauseln auch allgemein gefasst sind. Ebenso meinte seine Frau welche ja anwesend war beim Verkauf an seiner Stelle, es sei ihr Standardvertrag aus dem Internet den sie immer nutzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
meine Frau war mit ihrem KfZ Mechaniker ihres Vertrauens dort und sie haben sich das Auto angeschaut


Und der fand das auch nicht merkwürdig, daß ein lt. Kleinanzeige "sehr gepflegtes" Auto nun auf einmal als "nicht fahrbereit" mit zahlreichen Mängeln an entscheidenden Teilen verkauft werden sollte?

Das ist halt das Problem, wenn man so dreist über's Ohr gehauen wird, kann man kaum noch etwas machen - du hast ja im Prinzip bei vollem Bewußtsein unterschrieben, daß der Wagen so überhaupt nicht nutzbar ist.

Da wäre also nur etwas zu drehen, wenn über die beschriebenen Mängel hinaus etwas arglistig verschwiegen wurde (wie soll das gehen?).
Denn selbst wenn du nachweist, daß der Verkauf doch gewerblich war, ist damit nur ein Gewährleistungsausschluß unwirksam. Der nutzt dir aber nichts, wenn die erheblichen Mängel im Kaufvertrag alle drin stehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BoMaG
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Hm, auch nicht wenn wir nachweisen könnten, das der Verkäufer etwas von der defekten Zylinderkopfdichtung wusste und auch dem Nockenwellenklappern? Denn dann hätte er es doch verschwiegen und nur ein schreiben im Kaufvertrag von wegen "Mangel am Motor" deckt doch dieser extremen Mängel niemals ab?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
wenn wir nachweisen könnten, das der Verkäufer etwas von der defekten Zylinderkopfdichtung wusste und auch dem Nockenwellenklappern


Wie könnt ihr das nachweisen? Ohne eine Aussage von der Werkstatt des VK, daß der Wagen dort zur Diagnose war und man dem VK genau das mitgeteilt hat: keine Chance.

quote:
im Kaufvertrag von wegen "Mangel am Motor" deckt doch dieser extremen Mängel niemals ab?


Kommt drauf an, wir haben auch "nicht fahrbereit", "Bastlerfahrzeug", "nicht zulassungsfähig"... Da kann man sich trefflich streiten, mit welchem Detail die Mängel hätten benannt werden müssen, *wenn* ihr nicht nachweisen könnt, daß sie konkret bekannt waren.

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