Gebraucht-Verkäufe

3. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
m
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebraucht-Verkäufe

Wie stellen sich eigentlich rein rechtlich Privat-Käufe bzw. -Verkäufe dar ?
Gibt es Gewährleistungs- oder Rücknahmefristen ?

In meinem konkreten Fall habe ich vor ca. 1 1/2 Monaten eine, aus meiner Sicht einwandfreie (gebrauchte, älteres Modell) ISDN-Telefonanlage verkauft, die voll funktionstüchtig war.

Nun versucht der Käufer mir mit diversen technischen Gutachten nachzuweisen, daß bestimmte ISDN-Leistungsmerkmale mit dieser Telefonanlage nicht bedienbar seien (weil veraltet) und ich das Gerät zurücknehmen solle, andernfalls würde ich vor Gericht gezerrt und müsse noch zusätzlich irgendwelche hohen Zusatzkosten tragen (Techniker, Gutachten, usw.).
Der Käufer spricht sogar von "arglistiger Täuschung" (???)

Wie sollte man sich da am besten verhalten ?
Kann man denn wirklich für irgendwelche versteckten Mängel (die ja im eigentlichen Sinne keinen Defekt darstellen) in älteren Gebrauchtgeräten noch zur Rechenschaft gezogen werden ?
Für mich galt bei "Gebraucht-Geschäften" immer:
"Gekauft wie gesehen".
Oder ???

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