Gebrauchte Kleidung verkaufen, online

21. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go641958-51
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchte Kleidung verkaufen, online

Hallo allerseits,

Ich habe mich schon umgesehen, aber nur Teilantworten auf meine Fragen gefunden. Hier also die gesamte Darstellung des Sachverhalts.

Die Mutter meiner Freundin reist viel und kauft dabei gerne teure Marken-Kleidung und Schuhe. Jetzt haben sie und meine Freundin den begehbaren Kleiderschrank der Mutter aussortiert und wir möchten die Kleidungsstücke privat verkaufen.

Es handelt sich um ca. 50 - 60 zum Teil nur 1 - 3 mal getragene Einzelstücke. Es sind keine Kaufbelege mehr vorhanden, die Stücke werden zum Teil nicht mehr produziert oder sind Unikate. Der Wert beläuft sich auf grob geschätzt 2000 - 4000 Euro, auch schwer zu sagen. Der Großteil der Stücke wurde im Ausland gekauft.

Nun will meine Freundin alles gern über Ebay oder Vinted an den Mann bringen.
Ich habe etwas recherchiert und es ist für mich naheliegend, dass bei diesem Umfang ein Gewerbe angemeldet sein muss - ist das so richtig?

Wir wissen ja auch gar nicht, ob sie alles sofort los wird. Kann man das Gewerbe im laufenden Betrieb anmelden?

Sollten wir dafür wirklich ein Gewerbe anmelden müssen - wie sind Garantie und Gewährleistung zu handhaben? Es ist ja alles gebraucht und auch recht alt zum Teil, da kann mal ein Gummibund porös sein, ohne dass wir das gemerkt haben. Natürlich wollen wir niemanden über den Tisch ziehen - aber es kann ja passieren, dass etwas kaputt geht.

Abgesehen davon: Meine Freundin ist selbständig und würde das Gewerbe zu ihrem freien Beruf anmelden müssen. Ist hier etwas zu beachten?

Dass die Plattformen Händler melden müssen, ist uns klar. Es geht hier nicht darum, großartig Steuern zu sparen.

Nur darum, es so einfach wie möglich zu halten. Wir könnten auch im nächsten Jahr weiter verkaufen...

LG und danke für die Geduld,
Christoph

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von go641958-51):
ist das so richtig?
Ja, denn die Freundin übernimmt die Stücke ja nur um diese gewinnbringend zu verkaufen. => gewerbliche Tätigkeit

Zitat (von go641958-51):
wir möchten die Kleidungsstücke privat verkaufen
Es sollte klar sein, dass dies eben KEIN Privatverkauf ist.

Zitat (von go641958-51):
Kann man das Gewerbe im laufenden Betrieb anmelden?
Ein Gewerbe ist vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit anzumelden.

Zitat (von go641958-51):
wie sind Garantie und Gewährleistung zu handhaben?
Garantie ist eine freiwillige Angelegenheit. Die Gewährleistung kann von Gewerbe an Privat nicht wirksam ausgeschlossen werden.

Zitat (von go641958-51):
Meine Freundin ist selbständig und würde das Gewerbe zu ihrem freien Beruf anmelden müssen
Das schließt sich nicht gegenseitig aus.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116131 Beiträge, 39210x hilfreich)

Zitat (von go641958-51):
Nun will meine Freundin

Warum eigentlich? Soll das doch die Eigentümerin verkaufen, die hat ganz andere Möglichkeiten / Optionen.



Zitat (von go641958-51):
es ist für mich naheliegend, dass bei diesem Umfang ein Gewerbe angemeldet sein muss - ist das so richtig?

Wenn die Freundin das macht, wäre vermutlich korrekt.
Die Rechtsprechung ist da nicht so einheitlich, nach strenger Auslegung wäre ein Gewerbe anzumelden.



Zitat (von go641958-51):
Kann man das Gewerbe im laufenden Betrieb anmelden?

Kann man, ist halt nur illegal was man da vorhat ...



Zitat (von go641958-51):
wie sind Garantie und Gewährleistung zu handhaben

Garantie ist was freiwilliges
Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft und durch die gesetzliche Mängelhaftung (genauer "Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") ersetzt.
Privatverkäufer können diese durch korrekte Formulierung komplett ausschließen, Unternehmer können bei Gebrauchtwaren immerhin auf 1 Jahr beschränken.



Zitat (von go641958-51):
Meine Freundin ist selbständig und würde das Gewerbe zu ihrem freien Beruf anmelden müssen. Ist hier etwas zu beachten?

Es gilt der Grundsatz "Gewerbe verdirbt".
Die freiberufliche und die gewerbliche Tätigkeit müssen strikt, sorgfältigst und sauberst getrennt werden.



Zitat (von go641958-51):
Wir könnten auch im nächsten Jahr weiter verkaufen...

Eine Stückelung ist in solchen Fällen immer gut.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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