Gebrauchter Beamer: Haette Verkäufer Reparatur erwähnen müssen oder den Einbau von Nicht originalen

26. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
esoul
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchter Beamer: Haette Verkäufer Reparatur erwähnen müssen oder den Einbau von Nicht originalen

Hallo

Fall
Original Ebay Kleinanzeigen Anzeige ist hier. Erst später hat der Verkäufer erwähnt, dass der Beamer eine Ersatzlampe beinhaltet und das diese nicht Original ist.

Fragen
- Haette der Verkäufer erwähnen müssen, dass das Produkt bereits repariert worden war?
- Haette der Verkäufer erwähnen müssen, dass das Ersatzteil nicht Original ist?

Neben einer Erklärung, wären Verweise zum Gesetzesparagraphen super :)


Danke :) , Robert

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von esoul):
Haette der Verkäufer erwähnen müssen, dass das Produkt bereits repariert worden war?

Welche Reparatur gab es denn?



Zitat (von esoul):
Haette der Verkäufer erwähnen müssen, dass das Ersatzteil nicht Original ist?

Da wäre mir keine pauschale Grundlage für bekannt.
Kommt halt darauf an, was genau repariert wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
esoul
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Welche Reparatur gab es denn?

Zählt der Einbau einer Ersatzlampe nicht als Reparatur?

Zitat:
Kommt halt darauf an, was genau repariert wurde.

Der Beamer hat eine neue Lampe bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von esoul):
Zählt der Einbau einer Ersatzlampe nicht als Reparatur?

Das ist ein zum ständigen Wechsel bestimmtes Verschleißteil mit vorherbestimmer Lebensdauer - ähnlich wie Reifen oder Öl & Filter beim Auto.

Würde ich also nicht als Reparatur sehen, das sind eher Wartungen.

Und es muss nicht gesondert darauf hingewiesen werden das die durchgeführt werden.

Ob die Ersatzteile dann original sind oder nicht ist egal, sie müssen nur den Spezifikationen der Herstellers des Beamers entsprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
esoul
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Oki

Gibts da einen oder mehrerr Gesetzestexte die ich mir anschauen kann? Ich kenne nur den Klassiker mit der zu erwartenen/üblichen Beschaffenheit.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von esoul):
Ich kenne nur den Klassiker mit der zu erwartenen/üblichen Beschaffenheit.

Ja, der gilt auch hier.

Das bei einem Gebrauchtgerät entsprechende Nutzung mit Wartung erfolgt ist, zählt zur zu erwartenden/üblichen Beschaffenheit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von esoul):
Hallo

Fall
Original Ebay Kleinanzeigen Anzeige ist hier. Erst später hat der Verkäufer erwähnt, dass der Beamer eine Ersatzlampe beinhaltet und das diese nicht Original ist.

Fragen
- Haette der Verkäufer erwähnen müssen, dass das Produkt bereits repariert worden war?

Der Austausch einer Lampe ist keine Reparatur, sondern der Austausch eines Verschleißteils.
Zitat:
- Haette der Verkäufer erwähnen müssen, dass das Ersatzteil nicht Original ist?

Nein.
Wenn er die Lampe nicht weiter erwähnt, kann man höchstens erwarten, daß eine passende und funktionierende Lampe eingesetzt ist.

Wobei ich schon da Zweifel habe - wenn ich eine Deckenlampe verkaufe, kann nicht automatisch erwartet werden, daß die mit Leuchtmitteln kommt. Wenn nichts dazu gesagt wird, müsste man davon ausgehen, daß sie wohl ohne Leuchtmittel kommt. Es wird ja eine Deckenleuchte verkauft, und keine Deckeleuchte mit Leuchtmitte. Beim Beamer ist das m.E. nicht anders.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Hmmm, ich weiß nicht...Wenn ich mir so Verkaufsanzeigen von Beamern anschaue, dann ist - soweit ich mich zurückerinnern kann - niemals die Notwendigkeit aufgetreten, zum Beamer gleich erst noch die Lampen zukaufen zu müssen. Gleiches würde ich dann auch von einem gebrauchten Beamer erwarten, ganz ehrlich. Ein Auto hat ja auch die Birnen ab Werk drin und auch ein Gebrauchtwagen hat normalerweise die Birnen noch drinne ;) .

Ich kann mich natürlich täuschen, aber ich würde mich schon wundern, wenn das Ding ohne Leuchtmittel kommt (und dies nicht extra in der Kleinanzeige erwähnt wurde), gerade weil halt beim Neukauf die Teile auch dabei sind. Ob man jetzt aber extra Austauschbirnen oder Birnen von anderen Herstellern) angeben muss, da bin ich überfragt. Spontan hätte ich wohl gesagt, "Hauptsache, et jeht ein Licht auf" :grins:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1525x hilfreich)

Eine Beamerlampe ist m.E. ein Verschleissteil. Die Lampenstunden sind ja mit angegeben. Ich sehe hier keinen Fehler des Verkäufers.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
esoul
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst wenn der Verkäufer die Lampe nicht explizit erwähnt. Er schreibt, dass das Gerät einwandfrei funktioniert. So suggeriert er dem Leser, dass das Gerät über eine Lampe verfügt. Und niemand geht davon aus, dass der Verkäufer diese vor dem Versand ausbaut.

Wäre ja noch schöner, wenn ich davon ausgehen müsste, dass Verschleißteile ausgebaut würden :)

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