Gebrauchtkauf - keine Rücknahme trotz Mängel

20. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
peterpelz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtkauf - keine Rücknahme trotz Mängel

Hallo!

Folgende Situation:
Verkäufer: gewerblich, keinerlei Garantie angegeben oder ausgeschlossen, Widerrufsrecht 14 Tage.

Ich habe auf eBay.de einen iPod touch gekauft, welcher als voll funktionsfähig mit keinerlei Mängeln beschrieben wurde.
Optisch war das Gerät beim auspacken einwandfrei (bzw. wie beschrieben). Nach etwa einer Stunde in einer (frisch gewaschenen) Hosentasche befanden sich unmengen Staub unter dem Display, ein Fehler, der sich unter dem Display befindet und man von außen nicht sieht, jedoch sich durch den Staub bemerkbar macht. Außerdem funktioniert die Lautstärke-Leiser-Taste nicht.
Der Verkäufer gibt an dass das Gerät beim Versand voll funktionsfähig war, es sogar Zeugen dafür gäbe und ich das Gerät selbst beschädigt hätte und es nun zurückgeben wolle.
Dabei hab ich es nur an den PC angeschlossen, in einer Tasche gehabt, auf Funktion getestet und ansonsten nicht benutzt.
Laut Verkäufer habe ich "als Käufer nicht alle Rechte"... Er will das Gerät nicht zurücknehmen, sondern es angeblich "prüfen" lassen, aber dem traue ich ihm nicht.

Was kann ich tun? Wie kann dagegen vorgegangen werden?
Wie ist die Rechtslage (auch bzgl. gewerblichem Verkäufer)?
Wer muss wem was beweisen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Hier wird es nicht unentscheidend davon abhängen was für Staub es ist.
Desweiteren ist allgemein bekannt das diese Geräte nicht staub- und wasserdicht sind.

Der Käufer muss nachweisen, das ein Sachmangel vorliegt.
Gelingt ihm dies, muss er nachweisen, das dieser Sachmangel zumindest latent bereits bei Gefahrenübergang vorlage. In den ersten 6 Monaten nach Gefahrenübergang wird dies bei Verkauf von gewerblichen Verkäufern an Verbraucher per Gesetz vorausgesetzt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Laut Verkäufer habe ich "als Käufer nicht alle Rechte"... <hr size=1 noshade>



Alle vielleicht nicht.

Aber wenn der VK gewerblich ist, kannst du ohne Begründung von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, § 312d BGB .

Ware auf Kosten VK zurück (> 40 EUR), Geld zurück.

VK müsste dich eigentlich darüber belehrt haben (?).

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#3
 Von 
peterpelz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also kann der gewerbliche verkäufer wirklich ein defektes gerät verkaufen, behaupten es sei intakt und der käufer muss beweisen dass es vorher schon so war, auch wenn dies knapp 12h nach erhalt reklamiert wird? meines wissens gibt der gewerbliche verkäufer auch bei gebrauchter ware eine gewisse garantie auf das gerät.
fällt dies nicht unter die garantie??

beim neukauf eines solchen geräte sind diese immer staubfrei bis im gerät irgend ein kleiner riss entsteht. wenn beim kauf kein staub, und kurz danach unmengen staub vorhanden ist, muss der verkäufer das display vor dem verkauf wissentlich gereinigt haben und den fehler extra nicht angegeben haben.

der verkäufer nimmt den widerruf nicht an und behauptet es sei in verschlechtertem zustand, ich müsse sowohl die rücksendekosten als auch erhebliche beträge für die reparatur bezahlen:(

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>fällt dies nicht unter die garantie?? <hr size=1 noshade>



Nein, Garantie geben die Hersteller.

Wir reden hier von der parallelen Sachmängelhaftung nach BGB, die kann ein gewerbl. VK nicht ausschliessen.

Nach § 476 BGB trifft den VK in den ersten 6 Mon. nach Kauf die Beweislast für den Mangel, nicht dich. Es wird ihm deshalb kaum möglich sein, nachzuweisen, daß du das Gerät kaputt gemacht hast.

Den Widerruf, noch eine Möglichkeit, "nicht annehmen" geht nicht. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Die Rücksendekosten fallen in jedem Fall VK zur Last.

Du musst dich entscheiden was du möchtest, ich würde widerrufen, angemessene Frist zur Rückzahlung + VSK setzen, Zug um Zug gegen sendungsverfolgte Rücksendung der Ware.

Mal sehen, was dann passiert.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach § 476 BGB trifft den VK in den ersten 6 Mon. nach Kauf die Beweislast für den Mangel, nicht dich. <hr size=1 noshade>

Das ist leider falsch. Diese Aussage trifft der §476 BGB nicht.

Der Käufer muss immer nachweisen, das überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Schlicht, weil diese Pflicht der Gesetzgeber nirgendwo dem Verkäufer auferlegt hat.

Dies Aussage des § 476 BGB ist folgende:
Innerhalb der ersten sechs Monaten seit Gefahrübergang wird zum Nachteil des Verkäufers angenommen das der Mangel bereits bei Gefahrübergang zumindest latent vorlag.
Nach den ersten sechs Monaten seit Gefahrübergang muss auch dieser Nachweis vom Käufer geführt werden.
Ist der Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monaten seit Gefahrübergang anderer Meinung bezüglich des Zeitpunktes der Entstehung bleibt ihm die Möglichkeit des Nachweises gegeben.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
armerotto
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Geh zu einem Rechtsanwalt. In einem ähnlichen Fall hat das Amtsgericht entschieden, dass bei einem Ebay-Kauf der Verkäufer besonders verpflichtet ist, alle Mängel darzulegen, da der Käufer keine Möglichkeit hat, die Angaben zu überprüfen. Der Verkäufer wurde verurteilt, den Kaufpreis zurück zu erstatten.

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