Gebrauchtteile Kauf - Lieferung unvollständig

8. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
fliplordz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtteile Kauf - Lieferung unvollständig

Hallo zusammen,

Anfang Februar hatte ich für mein altes Auto über ein Forum gebrauchte Teile für meinen Pkw gekauft. Ich habe dem Verkäufer mitgeteilt das ich eine Heckklappe und einen Scheinwerfer benötige. Er wollte diese Teile bei einem anderen AUto ausbauen und mir zuschicken. Incl. Versand habe ich dem Verkäufer 60€ überwiesen wie abgemacht.
Mitte Februar habe ich mein Auto bei ebay versteigert und leider die Teile als Zusatz mit angegeben. Die Teile waren zum Übergabezeitpunkt Ende Februar immer noch nicht da. Auf Anfrage beim Verkäufer wurde mir mitgeteilt dass das Paket noch zugeschickt wird. Vor 2 Wochen kam dann das Paket mit der Heckklappe, nur war diese leider beschädigt (bereits bei DPD gemeldet, aber das muss der Versender extra melden) und der Scheinwerfer fehlte.
Ich habe den Verkäufer nun schon mehrfach angeschrieben, leider ohne Reaktion. Es kommt weder eine Antwort noch sonst was. Jetzt will der Käufer des PKW Kosten erstattet haben da er sich in der Zwischenzeit eine andere Heckklappe besorgt hat.

Welche Möglichkeiten habe ich nun an die Ware zu kommen wenn der Verkäufer nicht reagiert? Soll ich hier Anzeige erstatten oder über eine Zivilklage versuchen weiterzukommen? Kann ich die Kosten die ich dem Käufer nun erstatte dem Verkäufer der Teile abverlangen da er nicht geliefert hat und die Ware auch noch beschädigt ist?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fliplordz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte die Tage bereits versucht den Verkäufer über telefonisch zu kontaktieren, leider kennt auch die Auskunft den Verkäufer nicht. Kann ich ihm eine Zahlungsfrist schicken? Würde dies ggf. auch auf dem Postweg machen da die Adresse ja bekannt ist, mehr allerdings nicht

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114330 Beiträge, 38978x hilfreich)

Da bliebe nur den Verkäufer in Verzug zu setzen.
Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Lieferung der Gegenstände laut Kaufvertrag auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 15-18 Tage).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man den Rücktritt vom Kaufvertrag sowie die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.

Ist die Frist verstrichen, gibt man das ganze an einen Anwalt, der sich dann mit dem widerspenstigen Vertragspartner beschäftigt ...

Das zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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