Gebrauchtwagen Gewährleistung Elektronik

23. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Ben1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen Gewährleistung Elektronik

Hallo,
ich habe leider im Netz nichts verlässlichen gefunden, deshalb wollte ich die Frage hier Mal stellen.

Wir haben vor 3 Wochen ein Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Gewährleistung wurde laut Vertrag auf 1 Jahr verkürzt.

Vor 3 Tagen sind ein Paar Lämpchen angegangen. Mein Schrauber hat den Fehler ausgelesen. Lenkwinkelsensor defekt. Händler sagt, wie im Vertrag geschrieben sind Elektroteile ausgeschlossen.

Darf er das? Klar wenn ein Fensterheber defekt geht (sein Beispiel) dann ist das vielleicht nicht abgedeckt. Und bei Ünergabe war augenscheinlich auch alles in Ordnung und alle Lämpchen waren aus.

Kann ich hier was machen oder werde ich auf den Kosten sitzenbleiben.

Liebe Grüße
Ben

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14764 Beiträge, 4536x hilfreich)

Hallo,

ein solcher Ausschluß ist natürlich nicht wirksam, auch beim Fensterheber nicht.
Es steht dem Verkäufer frei nachzuweisen, dass der Defekt bei Fahrzeugübergabe noch nicht latent vorlag. Gelingt ihm das nicht dann haftet er.

Du solltest das aber nicht selber reparieren lassen, sondern den Händler dazu auffordern.
Sinnigerweise solltest du auf eine schriftliche Ablehnung bestehen (falls er sich wirklich weigert), dann kannst du auf seine Kosten einen Anwalt einschalten.

Stefan

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9178 Beiträge, 1947x hilfreich)

Zitat (von Ben1986):
Händler sagt, wie im Vertrag geschrieben sind Elektroteile ausgeschlossen.


wie ist das denn genau im Vertrag beschrieben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Ben1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also dass die Lampe bei Übergabe nicht geleuchtet war, reicht nicht als Beweis, dass das Teil vorher noch nicht "latent" defekt sein hätte können?

Im Vertrag steht
"1 Jahr Gewährleistung nur auf Motor und Getriebe, nicht auf Verschleißteile, Elektrik, Kupplung weder Zahnriemen/Steuerkette."

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14764 Beiträge, 4536x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
also dass die Lampe bei Übergabe nicht geleuchtet war, reicht nicht als Beweis, dass das Teil vorher noch nicht "latent" defekt sein hätte können?
Spielt doch keine Rolle. Die Beweislast liegt nämlich im ersten Jahr beim Verkäufer.
Und "Beweislast" bedeutet regelmäßig, dass man es gar nicht beweisen kann. Das ist nämlich praktisch so gut wie unmöglich, selbst Sachverständige können meist nicht sicher feststellen, wann genau ein Mangel begonnen hat (dazu muss er noch nicht sichtbar sein, sondern eben nur latent vorhanden).

Zitat:
"1 Jahr Gewährleistung nur auf Motor und Getriebe, nicht auf Verschleißteile, Elektrik, Kupplung weder Zahnriemen/Steuerkette."
Das halte ich grundsätzlich als nicht durchsetzbar; insbesondere so pauschalisiert.
Wenn dann muss ein Mängel schon konkret benannt sein, dann wird er mitgekauft (etwa: "Ziemlich abgefahrene Reifen", "Beule vorne rechts" oder "Klimaanlage defekt").

Stefan

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#5
 Von 
Ben1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
Vielen Dank für eure eitnschätzung.
Ich habe nun 2 Werkstätten gefragt und einen anderen Gebrauchtwagenhändler.
Alle waren eurer Meinung.

Der Händler ist erstmal stur geblieben, dann erwähnt ich Anwalt und Gutachter, dann hat er mir 50/50 angeboten.
Ich hätte das wirklich gerne durchgezogen, da ich diese Ungerechtigkeit überhaupt nicht OK finde. Aber wegen 200€ und da ich keine Rechtsschutz Versicherung habe und der ganze Aufwand, habe ich gewilligt. Sorry -.-

Gruß
Ben

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#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(619 Beiträge, 233x hilfreich)

Zitat (von Ben1986):
Im Vertrag steht
"1 Jahr Gewährleistung nur auf Motor und Getriebe, nicht auf Verschleißteile, Elektrik, Kupplung weder Zahnriemen/Steuerkette."

Nun, gesetzlich ist es so, dass die Sachmangelhaftung 2 Jahre gilt. Dies kann der Händler auf ein Jahr beschränken. Da er nun die Sachmangelhaftung für Elektrik, Kupplung, Zahnriemen/Steuerkette nicht auf 1 Jahr eingeschränkt hat, gilt für die Teile natürlich die gesetzliche Sachmangelhaftung von 2 Jahre. ;)


Gruß

Uwe

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5841 Beiträge, 2582x hilfreich)

Und wieder hat der Händler einen Depp gefunden, der ihm 200 EUR schenkt.

So lange es solche Leute noch gibt, wird es auch solche zwielichtige Händler und Verträge geben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ben1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich mir vorstelle, wie viel Zeit ich dafür noch investieren müsste,( Anwalt, Gutachter,...) dann ist das ein sehr geringer Stundenlohn. Wenn es um mehr Geld gehen würde, wäre das eine andere Sache. Auch soll es Menschen geben, die nicht konfintativ und auf so etwas nicht scharf sind.

Und selbst wenn der Händler diese 200€ zahlen müsste, hätte er vermutlich nicht wirklich Schaden davon, die knallt er bei den nächsten Auto drauf und zieht die Masche wieder so durch.

Wenn er nicht bei Verstößen eine wesentlich empfindlichere Strafe bekommen würde oder wenn er sein Gewerbe verlieren könnte, wird sich da wohl auch nichts ändern.

Meine Zeit ist mir wertvoller, also dass ich dem Händler nochmal 200€ abknüpfe.

Gruß
Depp

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