Gebrauchtwagen Schlüssel

6. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
timbo789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Gebrauchtwagen Schlüssel

Hallo Zusammen,

ich habe mir vor gut einer Woche einen Gebrauchtwagen gekauft.

Bei dem ist mir bei Kauf aufgefallen, dass nur ein Schlüssel von den zweien das Auto korrekt schließt und aufmacht.

Beim anderen Schlüssel konnte ich lediglich das Auto öffnen, aber nicht schließen.

Der Händler sagte zu mir, dass da Akkus drin sein, die sich bei längerer Fahrt wieder laden würden. Nun bin ich länger gefahren, heißt so 500 km aber schließen geht immer noch nicht. Nur wie vorher das Öffnen ist möglich.

Nach einiger Recherche im Internet scheint es wohl so, dass an dem Schlüssel der Kontakt zum schließen abgebrochen bzw. defekt ist.

Liegt es nun in den Händen vom Händler einen Ersatzschlüssel zu beschaffen?

Direkt im Kaufvertrag steht nicht drin, dass das Auto mit 3 Schlüsseln übergeben wird. Heißt 2 normale und ein Werkstattschlüssel.

Meiner Meinung nach, ist ein Schlüssel ja kein Verschleißteil oder? Besonders weil es bereits bei Kauf nicht funktioniert hat.

Leider war ich so blöd und hab dem Verkäufer das geglaubt, was in 90 % der Fällen bei dem Schlüssel auch wohl stimmt.

Kann mir einer dazu was sagen? Bevor ich beim Händler anrufe?

Viele Grüße
Timo

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Dann würde ich erstmal in Erfahrung bringen welche herstellerseititgen Einschräkungen der Werkstattschlüssel bei dem von Dir erworbenen KfZ hat.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
timbo789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

einen BMW ...

2 normale Schlüssel ... 1 funktionierenden 1 mit den Funktionen wie von mir beschrieben.

der Werkstattschlüssel ist lediglich zum Öffnen des Autos. Dieser behinhaltet nicht die Funktion zum Starten des KFZs.

Also ist ein Schlüssel von den beiden defekt.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
timbo789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Weiß nun einer ob es definitv in der Gewährleistung inbegriffen ist?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Ja natürlich deckt die Gewährleistung das ab. Der Schlüssel ist defekt und nicht nur entladen.

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Das ist nach derzeitiger Sachlage ein Gewährleistungsfall.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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