Gebrauchtwagen getuned

9. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nexus6
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen getuned

Hallo!
Angenommen man kauft bei einem Händler (einer der nur an -und verkauft,ohne Werkstatt) einen Gebrauchtwagen, der aus dem Ausland stammt.
Einige Wochen später liesst man sich dann mal die Rechnungen duch,die man noch vom Händler dazubekommen hat und die noch vom Originalautohaus aus dem Ausland stammen (besser:man übersetzt sie sich Peu a Peu) und bemerkt, dass das Fahrzeug durch eine geänderte Motorsoftware leistungsgesteigert ist. (Sagen wir mal das Auto wurde lt. Rechungen mehrere 10tkm gefahren. Aufgrund der Leistungssteigerung müsste dann ja eigentlich von einem erhöhten Verschleiss ausgegangen werden..)
Könnte man von solch einem Vertrag zurücktreten, oder eine Kaufpreisminderung durchsetzen, auch wenn ein 08/15-Kaufvertrag vorliegt, bei welchem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde?(Eigentlich ist dieser Zusatz ja normalerweise bei einem gewerblichen Händler nichtig, wenn ich mich nicht irre..)

Grüße
Chris

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7315 Beiträge, 1605x hilfreich)

Du hast Recht, Du hast nun 2 jahre Gewhärleistung, aber die Beweispflicht des Händlers endet nach 6 Monaten, danach müsstest DU beweisen, daß der Mangel (der evtl. auftritt) schon bei Übergabe vorhanden war.

Zum Thema Tuning:
Wenn er Dich arglistig getäuscht hat,dann kanns Du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Nexus6
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Händler nun sagt er habe auch nichts von dem Tuning gewusst, kann man dann auch noch von arglistiger Täuschung sprechen? Im Grunde müsste er sich ja über alle Fakten des Fahrzeugs informieren, bevor er es verkauft. Beim Zustandekommen eines Kaufvertrages kann man ja eigentlich nicht erwarten, dass der Käufer eine Fremdsprache spricht und einen solchen "Mangel" am Fahrzeug direkt erkennt.
Oder liege ich falsch?

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 766x hilfreich)

woran soll der Händler beim Fahrzeug sehen das es getunt wurde wenn nur die Software geändert wurde? Also dem Händler trifft hier kein Verschulden würde ich sagen. Bleibst du der gelackmeierte!

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#4
 Von 
Nexus6
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, das wäre ja sehr toll. . Aber als Händler muss man doch für einen Mangel gerade stehen, auch wenn man nichts von gewußt hat. Das könnte man als Händler ja sonst bei jedem Mangel sagen,oder?

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 321x hilfreich)

Seid ihr euch sicher, dass so ein Chip Tuning wirklich einen Sachmangel darstellt?

Gruss
CAM

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