Hallo
Ich habe mal eine Frage. Dabei geht es um meine Tochter. Sie hat vor 3 Monaten ein Gebrauchtwagen gekauft. Erst vor kurzem musste der Wagen in die Werkstatt, wo sie das Auto auch gekauft hat.
Dort wurde die Drosselklappe repariert auf Kosten des Verkäufers.
Dann kamen die nächsten Probleme, Wagen wieder in der Werkstatt.
Nun wurde sie informiert, daß die Bremsen so kaputt sind, daß das Auto nicht fahrbar ist und es in etwa ca. 500€ in der Reparatur kosten wird. Ist dies zulässig?
Gebrauchtwagen nach 3 Monaten dauerhaft in Reparatur
23. Oktober 2023
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Frage vom 23. Oktober 2023 | 17:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen nach 3 Monaten dauerhaft in Reparatur
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2023 | 16:41
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 15x hilfreich)
Für Verschleißteile bestehen im Allgemeine keine Rechte im Rahmen der Sachmängelhaftung. Der BGH hat 2020 jedoch festgehalten, dass insb. für KFZ sehr wohl ein Sachmangel vorliegt, wenn durch Verschleißerscheinung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Zumindest für den Betrachtungszeitraum, in dem Sachmängelhaftung besteht, logischerweise (regelmäßig 2 Jahre, bei Gebrauchtware 1).
Speziell hier wird niemand bestreiten, dass der Mangel bereits ab Kauf vorlag. Bremsen nutzen sich nicht nach 3 Monaten zur Unfahrbarkeit ab. Ohnehin wäre es am Autohaus zu beweisen, dass die Bremsen bei Verkauf einwandfrei waren.
#2
Antwort vom 25. Oktober 2023 | 00:01
Von
Status: Unbeschreiblich (127444 Beiträge, 40806x hilfreich)
ZitatSie hat vor 3 Monaten ein Gebrauchtwagen gekauft :
Von wem konkret?
ZitatIst dies zulässig? :
Was konkret?
ZitatNun wurde sie informiert, daß die Bremsen so kaputt sind :
Und das bedeutet in Detail was?
ZitatBremsen nutzen sich nicht nach 3 Monaten zur Unfahrbarkeit ab. :
Das geht sogar innerhalb von einer Stunde - in sofern taugt das Argument nichts.
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2023 | 00:21
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 15x hilfreich)
ZitatDas geht sogar innerhalb von einer Stunde - in sofern taugt das Argument nichts. :
Bitte vollständig zitieren, wenn mans schon macht. Dann ist es auch nicht sinnentstellend.
#4
Antwort vom 25. Oktober 2023 | 00:59
Von
Status: Unbeschreiblich (127444 Beiträge, 40806x hilfreich)
ZitatBitte vollständig zitieren, wenn mans schon macht. Dann ist es auch nicht sinnentstellend. :
Zum einen zitiere ich nur das, was ich kommentiere.
Zum anderen habe ich den ganzen Satz zitiert.
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