Gebrauchtwagenfinanzierung (Zusatzleistungen)

11. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.05.2025 19:40:40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenfinanzierung (Zusatzleistungen)

Hallo,

meine Frage lautet demnach wie folgt, mit der freundlichen Bitte um entsprechende Rückantworten:

Es wurde hier ein Gebrauchtwagen gekauft und am 29.01.2025 per Finanzierungsvertrag bei der entsprechenden Bank digital geschlossen. Nach Durchsicht dessen ist aufgefallen, dass dieser neben der regulären Darlehenssumme und den üblichen Zinsen ebenfalls zwei, aus der Sicht von hier aus vollkommen unnötige Zusatzversicherungen beinhaltet, dies zu jeweils hohen Gesamtbeträgen, welche sich natürlich zur Gesamtsumme addieren.

Es erfolgte hier keinerlei Belehrung durch den Autohändler vorab. Nach den allg. Geschäftsbedingungen im Vertrag konnte hier ersehen werden, dass diese unabhängig zum Ratenkredit anfallen und widerrufen werden können. Widerruf ist nachweislich demnach am 29.01.2025 bei der zuständigen Stelle eingereicht worden.

Frage: Gehe ich daher richtig in der Annahme, dass der Ratenkredit damit vollumfänglich zu Stande gekommen ist, allerdings ohne die beiden Zusatzversicherungen und sich die Gesamtsumme dadurch verringert und neu angepasst wird?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von ]Gehe ich daher richtig in der Annahme, dass der Ratenkredit damit vollumfänglich zu Stande gekommen ist, allerdings ohne die beiden Zusatzversicherungen und sich die Gesamtsumme dadurch verringert und neu angepasst wird?[/quote):

Wenn das
Zitat (von ]dass diese unabhängig zum Ratenkredit anfallen und widerrufen werden können.[/quote):

korrekt ist, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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