Gebrauchtwagengarantie

9. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tino91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagengarantie

Hallo,
ich habe mir vor 2 Monaten bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Astra H gekauft.
Dort kann man die Blinkerlautstärke und auch alle anderen Warntöne über den Computer von Opel aus- u. einschalten lassen. Bei der Probefahrt dachte ich diese Töne wären nur ausgeschaltet.
Gestern hatte ich einen Termin bei Opel und wollte sie mir wieder aktivieren lassen. Nach erfolglosem Versuch und weiterer Fehlersuche fand Opel heraus das der Lautsprecher im Steuergerät hinter dem Lenkrad defekt ist.
Da man diesen Lautsprecher nicht einzeln wechseln kann müsste man das ganze Steuergerät für ca. 200+Einbau austauschen.
Jetzt wäre meine Frage ob ich das als versteckten Mängel oder ähnlichem bei meinem Gebrauchtwagenhändler melden kann. Hätte ich eine Chance das er mir das Steuergerät+Einbau bezahlen muss? Wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Innerhalb der ersten 6 Monate muß der VK beweisen, daß der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag.

Außer natürlich, es handelt sich um einen bei dem gegebenen Alter und der gegebenen Laufleistung um üblichen Verschleiß.

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#2
 Von 
Tino91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Nein es ist keinüblicher Verschleiß.
Was kann ich machen wenn sich der VK stur stellt und nicht bezahlen will. Abgesehen davon, dass ganze über einen Anwalt zu klären.
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Ohne rechtliche Schritte wird da nichts gehen, wenn die Gegenseite stur ist.

Oder meinen Sie, die Gegenseite ist weniger stur, wenn man ihr eine Latte von Paragraphen um die Ohren haut? Dann könnte man natürlich versuchen, ihr mal die §§433 ff. BGB nahezulegen.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Was kann ich machen wenn sich der VK stur stellt und nicht bezahlen will.


Wieso bezahlen? Zunächst mal muss dem VK die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gegeben werden.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
Demirel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe mir vor 1 woche ein Auto bei ebay ersteigert.
Ich bin dann dort hin und habe das Auto abgeholt der verkäufer hatte in seiner beschreibung stehen das das Auto einen neuen Motor hat ich bin dann keine 20 km gefahren und der Motor ist dann auf der strecke geblieben. Daraufhin habe ich den verkäufer angerufen diese wollte dann nichts mehr wissen. Wie sieht jetzt die Rechtslage aus da es ja ein Privatverkäufer war was kann ich da jetzt tun? Denn ich glaube er hat mir ein defektes auto verkauft also ein Betrüger aber wie kann ich das nun beweisen?

Vielen Dank im Voraus

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#6
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> wie kann ich das nun beweisen?

Sachverständiger. Wobei auch der nicht beweisen kann, daß der VK von einem Mangel wußte, aber vielleicht stellt sich ja heraus, daß der Motor gar nicht neu war oder ähnliches.

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