Gebrauchtwagenkauf - Mangel Klimaanlage - greift die gesetzl. Mängelhaftung?

17. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Colorada93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf - Mangel Klimaanlage - greift die gesetzl. Mängelhaftung?

Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr im Oktober ein gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft (aktuell 4 Jahre alt).
Der Wagen hatte bereits 1 Woche nach Kauf ein defektes Türschloss auf der Fahrerseite, das wurde über die Händlergarantie behoben und reguliert.

Als es vor 3 Wochen merklich wärmer wurde stellte ich fest, dass meine Klimaanlage nicht kühlt - und zwar wirklich gar nicht.
Gestern durfte ich kurz beim Händler mit dem Auto vorstellig werden, auch er stellte fest, dass der Wagen nicht kühlt.

Dass ich einen etwaigen Klimaservice inkl. Kühlmittel selbst zahlen muss, falls es nur am verflüchtigten Kühlmittel liegt, war mir schon klar.
Der Mechaniker sprach dann aber an, dass es auch der Kondensator sein könnte, da dieser sich gerne mal Steinschläge auf der Autobahn fängt und fügte direkt hinzu "das wird aber nicht von der Garantie übernommen - Kostenpunkt 800€". Das habe ich erst mal so zur Kenntnis genommen, Termin für den Klimaservice inkl. Kontrastmittel ist Mitte Juni.
Zuhause kam mir dann in den Kopf: Garantie schön und gut, aber fällt das nicht unter die gesetzl. Mängelhaftung inkl. Beweislast beim Händler? Oder zählt ein evtl. defekter Kondensator nicht als Sachmangel?

Danke für eure Einschätzung!


-- Editiert von User am 17. Mai 2023 09:23

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von Colorada93):
Danke für eure Einschätzung!


Gerne. Erstmal abwarten, ob es nach dem Klimaservice besser wird. Aber meiner Meinung nach müsste die Sachmängelhaftung greifen, da der Mangel (auch wenn durch Steinschlag verursacht) eben schon vorhanden war

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ja, das würde unter die Gewährleistung fallen, der Kunde braucht sich nicht mit der Garantie abspeisen lassen. Der Kunde beansprucht die Gewährleistung und aktuell ist es noch so, dass der Händler würde beweisen müssen, dass ein vermuteter Steinschlag, bei der Übergabe noch nicht vorhanden war......... wenn er die Gewährleistung würde ablehnen wollen.

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#3
 Von 
Colorada93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Gerne. Erstmal abwarten, ob es nach dem Klimaservice besser wird. Aber meiner Meinung nach müsste die Sachmängelhaftung greifen, da der Mangel (auch wenn durch Steinschlag verursacht) eben schon vorhanden war


Mir wurde vor Ort direkt gesagt, dass beim Klimaservice Kontrastmittel mit eingebracht wird. Der Händler wird also vor Ort direkt feststellen wo genau das Übel herkommt, wenn es abgesehen von fehlendem Kühlmittel denn eins gibt. Mir war die Erweiterung meines Wissen in diesem Bezug nur wichtig, weil der Termin direkt auf 2 Tage eingeplant wurde, FALLS etwas umfangreicheres zu reparieren ist. Und da hätte ich natürlich gern direkt nach der Diagnose genug Argumentationsgrundlage.

Danke euch schon mal!

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Colorada93):
aber fällt das nicht unter die gesetzl. Mängelhaftung inkl. Beweislast beim Händler?

Ja, aber dann muss man das auch so direkt am Anfang geltend machen und die Abwicklung über die Garantie möglichst gerichtsfest ablehnen.



Zitat (von Colorada93):
Oder zählt ein evtl. defekter Kondensator nicht als Sachmangel?

Nun, oft hört man dann "Verschleißteile nicht" - was aber schlicht falsch ist, denn die die "gesetzliche Mängelhaftung" (genauer "Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB"), gilt selbstverständlich auch für Verschleißteile (nicht jedoch für "bestimmungsgemäßen Verschleiß")


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Colorada93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Eine Rückfrage hätte ich noch. Wenn in so einem Fall aufgrund der Beweislastumkehr der Verkäufer einen Sachverständigen beauftragen würde und dieser dann feststellt, dass der Mangel erst nach dem Kauf auftrat - zahlt der Käufer dann das Gutachten (weil der Händler ja „Recht" hatte)?
Ich hoffe zwar nicht dass es so weit geht, aber ich wüsste gern worauf ich mich einlasse…

Danke und viele Grüße

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Colorada93):
zahlt der Käufer dann das Gutachten
Nein. Die Kosten die der Händler aufwenden muss um nachzuweisen, dass der Mangel erst nach Gefahrenübergang aufgetreten ist, gehen zu dessen eigenen Lasten.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Colorada93):
zahlt der Käufer dann das Gutachten (weil der Händler ja „Recht" hatte)?

Wer die Beweislast hat, trägt die Kosten der Beweiserbringung.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Erstmal abwarten, ob es nach dem Klimaservice besser wird.

Falls "nur" eine Leckage irgendwo vorliegt, wird es natürlich sofort besser, ist halt nur die Frage für wie lange.

Zitat (von Colorada93):
Der Händler wird also vor Ort direkt feststellen wo genau das Übel herkommt

Das ist sportlich gedacht, falls überhaupt eine Leckage vorliegt, kann es je nach Größe der Leckage durchaus ein paar Tage bis Wochen dauern, bis sie sichtbar wird.

Zitat (von Colorada93):
Der Mechaniker sprach dann aber an, dass es auch der Kondensator sein könnte

Oder der Kompressor, oder der Verdampfer, oder ein Expansionsventil, oder der Filter, oder eine Leitung auf der Hochdruck, bzw. Niederdruckseite, oder.....

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wer die Beweislast hat, trägt die Kosten der Beweiserbringung.
Diese liegt hier beim Verkäufer!

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