Hallo,
am 10.07.2009 habe ich bei einem Vertagshändler einen Kaufvertrag für Gebrauchtwagen im Wert von 14.500 Euro unterschrieben. Das Auto sollte gemäß Vereinbarung morgen am Samstag, den 18.07.2009 ausgeliefert werden. Unter der Woche ist es mir nicht möglich das Auto abzuholen, da ich einen 14 Stunden-Tag habe.
Mein Vater, der hier als Geldgeber fungiert, hat den gesamten Betrag am 13.07.2009 überwiesen. Das Geld sollte also inzwischen auf dem Konto des Autohauses eingegangen sein.
Das Autohaus hat heute um 18.45 Uhr bei mir angerufen und auf den Anrufbeantworter gesprochen. Darin wurde mir mitgeteilt, dass der zuständige Verkaufer es leider versäumt hat festzustellen, ob der Zahlungseingang bereits erfolgt ist. Aus diesem Grund kann das Auto nicht wie vereinbart am 18.07.2009 ausgeliefert werden. Es sei denn, dass ich einen Kontoauszug meines Vaters vorlegen kann, der belegt, dass das Geld von seinem Konto abgebucht wurde.
Leider befindet er sich seit Donnerstag im Ausland, so dass ich von ihm keinen Kontoauszug bekommen kann.
Habe ich irgendeine Möglichkeit das Auto morgen doch mitnehmen zu können?
Hat jemand vielleicht eine Idee, wie sich das Problem lösen lässt?
Ich habe nämlich keine Lust noch eine Woche auf das Auto zu warten.
Vielen Dank
S.F.
Gebrauchtwagenkauf!!!!!
17. Juli 2009
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Frage vom 17. Juli 2009 | 20:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf!!!!!
#1
Antwort vom 18. Juli 2009 | 01:51
Von
Status: Master (4219 Beiträge, 1426x hilfreich)
quote:
Das Autohaus hat heute um 18.45 Uhr bei mir angerufen und auf den Anrufbeantworter gesprochen. Darin wurde mir mitgeteilt, dass der zuständige Verkaufer es leider versäumt hat festzustellen, ob der Zahlungseingang bereits erfolgt ist. Aus diesem Grund kann das Auto nicht wie vereinbart am 18.07.2009 ausgeliefert werden. Es sei denn, dass ich einen Kontoauszug meines Vaters vorlegen kann, der belegt, dass das Geld von seinem Konto abgebucht wurde.
Das ist kaum nachzuvollziehen, es wird doch sicherlich außer dem zuständigen Verkäufer in der Firma noch jemand lesen können bzw. Einblick in die eingegangenen Zahlungen haben, auch der Vertrag wird ja irgendwo abgelegt sein. Eigenartig ist das schon. Die machen es sich etwas sehr einfach, sehe aber auch keine Möglichkeit, unter diesen Umständen die Zahlung nachzuweisen, wenn der geforderte Kontoauszug nicht vorgelegt werden kann. Nicht dass der Verkäufer in der nächsten krank ist oder in Urlaub fährt, ohne ihn scheint der Laden auf Sparflamme zu laufen...
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