Hallo,
meine Fragen:
wenn man bei einem Gebrauchtwagenkauf eine neue Batterie aushandelt, sollte sich die vorhandene als defekt erweisen (denn die Batterie war bei Besichtigung vollentladen), und der Händler sie nicht austauscht, da er nach einer Ladung sagt: "Wagen springt jetzt an , Batterie ist in Ordnung", jedoch der Wagen am nächsten Tag nicht mehr anspringt weil die Batterie doch defekt ist, hat man dann Anspruch auf Kostenübernahme, wenn man daraufhin eine Neue kauft? Zum Händler gehen ging nicht, da er 100km Weg ist.
Nächste Frage:
Bei der Fahrzeugübernahme stellt man fest, dass der Radiocode fehlt. Der Händler sagt: "Kein Problem, du musst zum Markenhändler gehen, da bekommst du kostenlos einen Neuen". Der Markenhändler verlangt aber 35€ dafür, kann man dieses Geld dem Händler in Rechnung stellen?
Vielen Dank für die Hilfe
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Gebrauchtwagenkauf
8. Januar 2013
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Frage vom 8. Januar 2013 | 15:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf
#1
Antwort vom 8. Januar 2013 | 16:59
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
hat man dann Anspruch auf Kostenübernahme, wenn man daraufhin eine Neue kauft
Nö, man müßte dem VK erst mal Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Ausnahme nur dann, wenn das für den K völlig unzumutbar ist (Beispiel: Batterie gibt den Geist beim Tagesausflug nach Brügge auf, Auto müßte in Belgien stehen gelassen werden).
quote:
kann man dieses Geld dem Händler in Rechnung stellen
Dito. Immerhin könnte es ja sein, daß der VK billiger an den Code heran kommt.
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