Gebrauchtwagenkauf mit behobenen Motorschaden. Muss der Händler diesen angeben?

17. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Anke87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf mit behobenen Motorschaden. Muss der Händler diesen angeben?

Hallo,

es wurde bei einem Händler ein Gebrauchtwagen gekauft.
Es wurde klar gefragt ob es Schäden gab oder gibt, ob es Auffälligkeiten am Motor gibt etc.

Eigenständig sollte die Wasserpumpe getauscht werden, dabei ist aufgefallen, dass der Motor bereits einen Schaden hatte und der Turbo defekt ist.

Durch den Kauf ist der vorherige Besitzer bekannt, dieser wurde kontaktiert um den Verdacht bestätigen zu lassen, es kam dann tatsächlich so.
Der vorherige Besitzer hat den Wagen mit Motorschaden verkauft.

Wenn der Schaden fachgerecht behoben wurde muss dieser wohl beim Verkauf nicht angegeben werden, kann verlangt werden dass der Händler diese fachgerechte Instandsetzung nachweist?

Das Auto wäre mit diesem Wissen definitiv nicht gekauft worden.

Besten Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Anke87):
Wenn der Schaden fachgerecht behoben wurde muss dieser wohl beim Verkauf nicht angegeben werden

Da kommt es ganz darauf an, wie konkret wann von wem was konkret gefragt wurde und was sich im Wortlaut zu den Themen in den vertraglichen Vereinbarungen findet.



Zitat (von Anke87):
kann verlangt werden dass der Händler diese fachgerechte Instandsetzung nachweist?

Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von Anke87):
dabei ist aufgefallen, dass der Motor bereits einen Schaden hatte

Welcher Schaden ist dabei denn aufgefallen?



Zitat (von Anke87):
Der vorherige Besitzer hat den Wagen mit Motorschaden verkauft.

Ist es noch der selbe Motor?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anke87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde bzgl. des Themas gefragt ob es in der Vergangenheit Probleme mit dem Motor gab, Reparaturen o.ä.
Dies wurde verneint, es wurde nur ein neuer Zahnriemen gemacht.

Im Vertrag steht nur dass es die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten auf den Motor und das Getriebe gibt.

Es wurden Dichtungen ersetzt und bereits etwas geschliffen (ich kenne jetzt die genaue Bezeichnung nicht), auch am Turbolader musste schon etwas gemacht werden.
Erkennen konnte dies der Mechaniker daran dass es Ersatzteile waren von einem örtlichen Händler.
Der selbe Motor ist es somit scheinbar noch.

Jetzt müssten Teile ersetzt werden die es einzeln so nicht gibt, da der Hersteller bei diesen Defekten zum neuen Motor rät.

Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug über eine Werkstatt an eine „Zwischenfirma" verkauft diese Firma hat es dann an den „finalen" Händler weitergegeben/verkauft, das ist aber nur durch die Kontaktaufnahme zum Vorbesitzer rausgekommen.

Ich hoffe ich konnte es halbwegs verständlich erklären.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von Anke87):
Ich hoffe ich konnte es halbwegs verständlich erklären.
Nicht wirklich.
Wenn ein Turbolader ersetzt wurde, dann sehe ich das zunächst einmal nicht als Mitteilungspflichtig an.
Ein Nachweis über eine Fachgerechte Reparatur steht dir nicht zu. Fragen kann man natürlich, aber ein "Nein" sollte dann auch akzeptiert werden.
Frage am Rande: Was stellst du dir denn überhaupt als Nachweis über eine Fachgerechte Reparatur vor?
Und warum jetzt ein ganzer Motor getauscht werden sollte habe ich auch nicht verstanden. Oder habe ich dich da falsch verstanden?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Und warum jetzt ein ganzer Motor getauscht werden sollte habe ich auch nicht verstanden.

Weil Fahrzeughersteller (von Sonder- Industriemotoren mal abgesehen) keine Motoren reparieren, bei denen die Laufbuchsen der Zylinder gehont werden müssen, das maximale der Gefühle ist in der Regel das Schleifen für eine neue Zylinderkopfdichtung.
Aus dem Grund bieten die Hersteller auch keine Ersatzteile wie z.B. größere Kolben an.

Zitat (von -Laie-):
Wenn ein Turbolader ersetzt wurde, dann sehe ich das zunächst einmal nicht als Mitteilungspflichtig an.

Wenn es denn dann auch nur der Turbolader war.
Da sich die Dinger bei bis zu 300.000 Umdrehungen pro Minute aber komplett in ihre Einzelteile zerlegen können, kommt es nicht selten vor, dass Späne in den Verbrennungsraum gelangen, womit wir wieder beim Honen wären....

Zitat (von -Laie-):
Frage am Rande:

Da hab ich auch noch eine...
Zitat (von Anke87):
Jetzt müssten Teile ersetzt werden die es einzeln so nicht gibt, da der Hersteller bei diesen Defekten zum neuen Motor rät.

Wenn man den Fakt berücksichtigt, dass ein Großteil diverser Autoteile sowieso von Zulieferern und nicht aus dem Hause des Herstellers stammen, was spricht denn gegen Zubehörteile?

Zitat (von Anke87):
Das Auto wäre mit diesem Wissen definitiv nicht gekauft worden.

Wäre ein "Originalmotor", bei dem alle Bauteile das selbe Alter und die selbe Laufleistung aufweisen besser?
(Sind die eigenen zwei kaputten Knie besser, als die Gelenke aus dem Zubehör? :wink: )

Ich will damit nicht sagen, dass das so, wie es gelaufen ist in Ordnung wäre, die Kommunikation war nett ausgedrückt Mangelhaft, aber Ihr solltet die ganze Angelegenheit etwas differenzierter betrachten, denn man sollte nicht vergessen, dass ein Austauschmotor, der natürlich vom Hersteller empfohlen wird, gut das Doppelte einer Instandsetzung kosten kann.

-- Editiert von User am 18. Dezember 2024 15:02

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Weil Fahrzeughersteller (von Sonder- Industriemotoren mal abgesehen) keine Motoren reparieren, bei denen die Laufbuchsen der Zylinder gehont werden müssen,
Davon steht doch nirgendwo etwas, habe ich etwas überlesen?
Mir fehlt immer noch die Info warum jetzt der Motor getauscht werden soll.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Anke87):
Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug über eine Werkstatt an eine „Zwischenfirma" verkauft diese Firma hat es dann an den „finalen" Händler weitergegeben/verkauft, das ist aber nur durch die Kontaktaufnahme zum Vorbesitzer rausgekommen.

Ja diese berüchtigte "Zwischenfirma" mit immer überaus kurzer Lebensdauer und dann nicht mehr auffindbaren Geschäftsinhabern ...

Also wird der Verkäufer sich immer mit "hat mir keiner gesagt" rausreden können.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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