Gebrauchtwagenverkauf privat zu privat

3. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jensi1512
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenverkauf privat zu privat

Hallo,

habe vor ca. 6 Monaten mein KFZ (Bj. 96 ,Renault Megane) von privat zu privat verkauft. Nun rief mich heute! der Käufer an und meinte, er hätte nur Ärger mit dem Fahrzeug gehabt und nun stellte sich sogar seitens einer Werkstatt eine def. Zylinderkopfdichteung heraus. Er forderte Garantieansprüche auf Motorteile ein und bot mir eine Kostenbeteiligung in Höhe von 400€ an. Wenn ich mich nicht bis Montag melden würde, würde er mir den Wagen zurückbringen und den Anwalt einschalten. Habe ihm tel. mitgeteilt, dass ich diesen Mangel nicht kannte (war auch so) u. für diesen Schaden auch nichts kann und es bei Privatleuten auch keine Haftungsansprüche gibt (ausser bei arglist). Er müsse halt dann seinen Anwalt beauftragen.

Nun meine Frage, kann ich dieser Sache gelassen entgegenschauen ??

2. Frage dazu: Habe kurz vor dem Verkauf einen A.T.U. Fahrwerks-check machen lassen aus dem eigentlich NUR hervorgeht: "Mängel/Hinweise: -Ölwechsel ist fällig -Kratzer auf der Frontscheibe". Könnte mir der Hinweis Ölwechsel fällig zum Verhängnis werden bzgl. der nun vom Käufer festgestellten Zylinderkopfgeschichte (halbes Jahr später)? Denn das der Ölwechsel fällig war habe ich nicht in den Verkaufsvertrag hineingeschrieben. Jedoch hat er sich damals bei der erfolgten Besichtigung und Probefahrt auch das Ölwechselschild angeschaut.

Vielleicht kann mich jemand dsbzgl. aufklären, vielen Dank.

Gruß,
Jens

-- Editiert von jensi1512 am 03.05.2008 17:02:10

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Haben Sie die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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